Mitglied bei ADEXA können alle Angestellten in Apotheken sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung werden. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum 30.06. und zum 31.12., frühestens jedoch nach einjähriger Mitgliedschaft, durch eingeschriebenen Brief vom Mitglied gekündigt werden. Hier finden Sie die Satzung und die Rechtsschutzordnung von ADEXA als PDF.
