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22. März 2017

Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot: Stellungnahme von ADEXA

ADEXA unterstützt die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Gesundheit in vollem Umfang.

Zum Hintergrund: Das EuGH-Urteil zu Rx-Boni (C-148/15) verschafft ausländischen Versandapotheken erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber deutschen öffentlichen Apotheken. Denn sie müssen sich künftig nicht mehr an die deutschlandweit geltende Arzneimittelpreisverordnung halten.

Dadurch wird sich der bereits seit Anfang 2009 anhaltende Rückgang der Apothekenzahlen weiter beschleunigen und von den über 138.000 familienfreundlichen Arbeitsplätzen der Angestellten in öffentlichen Apotheken wird ein Teil abgebaut werden müssen. Die flächendeckende Arzneimittelversorgung von PatientInnen durch Präsenzapotheken in Deutschland ist daher bedroht und wird sich mittelfristig deutlich verschlechtern.  

Öffentliche Apotheken erfüllen viele Gemeinwohlaufgaben wie den Nacht- und Notdienst, die derzeit nicht einmal kostendeckend honoriert werden. Sie sind Bestandteil der Mischkalkulation einer deutschen Apotheke. Diese Tätigkeiten können und müssen ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, nicht erfüllen. Sie können sich daher auf den lukrativen Versand von Rx und OTC-Präparaten konzentrieren. Zusammen mit der Möglichkeit, Kunden Boni zu gewähren, entsteht hier ein empfindliches wirtschaftliches Ungleichgewicht. Gerade auch kleinere Apotheken in länd­lichen Gegenden werden diesem Wettbewerb nicht standhalten können.

Als Lösung ist daher aus unserer Sicht ein generelles Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel notwendig, wie es auch in den meisten anderen europäischen Ländern aus Gründen des Gesundheitsschutzes besteht.

Auch sehen wir derzeit keine rechtlichen Alternativen, die sich für das Ziel eignen, die vom EuGH verursachte Diskriminierung der deutschen öffentlichen Apotheken zügig und eindeutig zu unterbinden.

Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber die Handlungsspielräume der Präsenzapotheken stärken und die pharmazeutische Kompetenz nutzen. Denn die Erst- und Folgeversorgung von Patienten mit minderschweren Erkrankungen durch OTC-Präparate kann und sollte durch die Apotheken geleistet werden, was die Kosten im Gesundheitsbereich für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten insgesamt senkt. Auch in der Versorgung von chronisch erkrankten und multimorbiden Patienten müssen die Apotheken im Rahmen der Medikationsanalyse stärker eingebunden werden.

Hamburg, im März 2017

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