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22. Juni 2016

Hitzefrei? Temperaturrichtlinien für den Arbeitsplatz Apotheke

Längst sind die Zeiten vorbei, als man sich als Schülerin oder Schüler über Hitzefrei freuen konnte. Steigen die Temperaturen rasant nach oben, sind Arbeitgeber gefragt, Schutzvorkehrungen zu treffen. Und manche Tipps lassen sich auch in Eigenregie gut umsetzen.

Endlich Sommer!  Doch oft steigen die Temperaturen dann gleich wieder über 30 Grad. Apothekenangestellte in der Offizin, im Backoffice oder im Labor zählen die Stunden bis zum etwas kühleren Abend. Aber auch die Hitze hat ihre Grenzen – im juristischen Sinne.

Rechtliche Vorgaben

Dazu ein Blick in die Apothekenbetriebsordnung (§ 4 ApBetrO): Für Medikamente muss „eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein“, schreibt der Gesetzgeber. Höhere Temperaturen für Medikamente und damit indirekt auch für Menschen sind im Handverkauf nicht zulässig.

Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 gibt im Unterschied zu diesen verpflichtenden Rahmenbedingungen teilweise nur Empfehlungen. In Arbeitsräumen soll die 26-Grad-Marke nicht überschritten werden. Höhere Werte sind nur zulässig, falls die Außentemperatur mehr als 26 Grad beträgt. Arbeitsgerichte haben hier aber einen Abstand von mindestens sechs Grad zwischen Innen- und Außentemperatur gefordert.  

Maßnahmen sind trotzdem zu treffen, etwa durch Nachtauskühlung der Räume oder durch Getränkeversorgung der Angestellten. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Vorgesehen sind neben Klimaanlagen auch Verlegungen oder Kürzungen der Arbeitszeit – für öffentliche Apotheken eine eher unübliche Variante. Werdende oder stillende Mütter und Mitarbeiter mit attestierten gesundheitlichen Problemen durch die Hitze haben einen besonderen Schutzanspruch. Steigt die Temperatur auf über 35 Grad, ist der Bereich nicht mehr ohne zusätzliche Installationen als Dauerarbeitsplatz geeignet.

Gemeinsam Lösungen entwickeln

Jenseits von Richtlinien und Gesetzen kann der Arbeitgeber aber selbst viele Maßnahmen ergreifen. In manchen Apotheken haben sich Chefs entschieden, dass Angestellte bei Hitze keine Kittel tragen müssen. Denkbar sind weitere, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen, etwa zehn Minuten pro Stunde. Trotzdem wird die Leistungsfähigkeit sinken. Bei über 26 Grad darf es keine Abmahnungen wegen Minderleistung geben. Das haben mehrere Arbeitsgerichte entschieden. Bleibt noch, regelmäßig zu trinken: idealerweise ungesüßte Tees oder Mineralwasser mit etwa 20 Grad Temperatur.

Michael van den Heuvel

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