28. Juni 2018
Pauschalreisen: Neues Recht bringt Reisenden Vor- und Nachteile
Zum 1. Juli setzt Deutschland die EU-Pauschalreiserichtlinie um. Folgende Änderungen kommen auf Urlauber zu, die ihre Pauschalreise ab Juli buchen:
Der Schutz bei Insolvenz des Veranstalters verbessert sich.
Die Frist, Reisemängel zu reklamieren, verlängert sich von einem Monat auf zwei Jahre. Allerdings müssen die Mängel dem Veranstalter noch während der Reise angezeigt werden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
Reisende haben erst ab einer Preiserhöhung von über 8 % nach der Buchung das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten (vorher lag die Grenze bei 5 %). Die Erhöhung kann bis zu 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, muss aber vom Veranstalter mit gestiegenen Kosten begründet werden.
Tagesreisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung bzw. bis 500 Euro fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Das gilt auch für die Einzelbuchung von Ferienhäusern oder -wohnungen.
sjo
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