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28. Juni 2018

Pauschalreisen: Neues Recht bringt Reisenden Vor- und Nachteile

Zum 1. Juli setzt Deutschland die EU-Pauschalreiserichtlinie um. Folgende Änderungen kommen auf Urlauber zu, die ihre Pauschalreise ab Juli buchen:

     

  • Der Schutz bei Insolvenz des Veranstalters verbessert sich.
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  • Die Frist, Reisemängel zu reklamieren, verlängert sich von einem Monat auf zwei Jahre. Allerdings müssen die Mängel dem Veranstalter noch während der Reise angezeigt werden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
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  • Reisende haben erst ab einer Preiserhöhung von über 8 % nach der Buchung das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten (vorher lag die Grenze bei 5 %). Die Erhöhung kann bis zu 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, muss aber vom Veranstalter mit gestiegenen Kosten begründet werden.
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  • Tagesreisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung bzw. bis 500 Euro fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Das gilt auch für die Einzelbuchung von Ferienhäusern oder -wohnungen.
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sjo

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