News

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>

24. Juli 2015

Rote Karte für Chefs: Mit Überlastungsanzeigen nicht tragbare Situationen dokumentieren

In letzter Zeit häuften sich bei der ADEXA-Rechtsberatung Anrufe stark überlasteter Kolleginnen und Kollegen. Sie sollten den Sachverhalt per Überlastungsanzeige dokumentieren, bevor ihnen womöglich Fehler angelastet werden.

Neues aus der ADEXA-Rechtsberatung: „Apothekenangestellte klagen immer häufiger über Arbeit bis über die Grenzen des gesundheitlich Zuträglichen hinaus“ so Iris Borrmann. Besonders im Osten spitzt sich die Situation zu – Fachkräftemangel inklusive. Die Folge: „Mehr und mehr Kolleginnen oder Kollegen fallen mit Burnout-Diagnose aus“, so Borrmann. Alle restlichen Teammitglieder versuchen, entsprechende Lücken zu schließen – Neueinstellungen gibt es meistens nicht, häufig auch, weil Kolleginnen oder Kollegen mit Apothekenberufen mancherorts schon Mangelware sind. In diesem Teufelskreis stecken nicht nur gesundheitliche, sondern auch juristische Gefahren.

Vorsicht – Haftung

Während Arbeitnehmer bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit kaum zur Rechenschaft gezogen werden, hat grobe Fahrlässigkeit gerade im Apothekenbereich weit reichende Konsequenzen. Ein falsch abgegebenes Arzneimittel kann gesundheitliche Schäden verursachen, womöglich mit Todesfolge. Verwechslungen passieren umso leichter, je stärker Apothekenangestellte unter Druck stehen. Hier drohen strafrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen. Borrmann: „Ziehen Sie die Notbremse, falls Sie merken, dass mehr Arbeit anfällt, als Sie bewältigen können.“ Die Expertin rät, eine Überlastungsanzeige zu verfassen.

Rote Karte für Chefs

Was verbirgt sich dahinter? „Eine Überlastungsanzeige bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf gefährdende Situationen hinzuweisen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche zu entlasten“, sagt die Juristin. Nach Paragraph 16 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Angestellte sogar die Pflicht, ihrem Arbeitgeber jede unmittelbare erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit mitzuteilen. Anschließend bekommen Chefin oder Chef etwas Reaktionszeit, um für Abhilfe zu sorgen. Manche allerdings behaupten, das Schreiben nicht erhalten zu haben. ADEXA-Mitgliedern rät Iris Borrmann deshalb, Überlastungsanzeigen durch die Rechtsberatung übersenden zu lassen, Zeugen inklusive: eine Absicherung, sollte es tatsächlich zu haftungsrelevanten Ereignissen kommen.

Michael van den Heuvel

Überlastungsanzeigen richtig verfassen

Das formlose Dokument sollte folgende Punkte enthalten:

     

  • Name der Beschäftigten
  •  

  • Bei mehreren Einsatzorten ggf. die betroffene Apotheke
  •  

  • Eine detaillierte Beschreibung der kritischen Situation inklusive Überlastungsmerkmal und möglichen Gründen (mehrere Angestellte sind länger erkrankt oder trotz Kündigung wurde niemand eingestellt, ...)
  •  

  • Tatsächlich aufgetretene oder denkbare dienstliche Folgen (Beschwerden von Kunden, lange Wartezeiten in der Offizin, Arbeit bleibt liegen, …)
  •  

  • Tatsächlich aufgetretene oder denkbare persönliche Folgen (häufige Erkrankungen aufgrund Stress/Überlastung in der Vergangenheit)
  •  

  • Hinweis, dass man nicht bereit ist, etwaige Folgen der Situation zu tragen
  •  

  • Hinweis auf unverzügliche Abhilfe der Situation durch den Arbeitgeber
  •  

  • Datum, Unterschrift
  •  

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>