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10. August 2016

Strategien gegen die Altersarmut: Eigene Absicherung, längere Lebensarbeitszeit

Deutschlands Bürgerinnen und Bürger werden immer älter. Einmal mehr fordern Wirtschaftsexperten deshalb, das Renteneintrittsalter anzupassen. Sinnvoller wäre, stärker auf individuelle Maßnahmen wie die betriebliche Altersvorsorge zu setzen. 

Wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) herausfand, erhalten Ruheständler so lange Rente wie nie zuvor. Die Bezugsdauer ist in 2015 bei Frauen auf 22,8 Jahre gestiegen, und bei Männern waren es 18,8 Jahre. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag dieser statistische Wert noch bei 22,1 beziehungsweise 17,5 Jahren. Grund genug für IW-Experten, eine Anpassung in die Diskussion zu bringen. Ihr Plan sieht vor, das Renteneintrittsalter bis 2030 stufenweise auf 69 Jahre und bis 2041 auf 73 Jahre anzuheben. 

Anpassung 27 Jahre nach der Wende


Weitaus wichtiger ist jedoch die Frage, wann das Rentenniveau Ost endlich angepasst wird – schließlich liegt die Wende 27 Jahre zurück. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will bis 2020 für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ihr kürzlich veröffentlichter Gesetzesentwurf sieht vor, den Rentenwert Ost zum 1. Januar 2018 um 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unterschieds zum Westen anzuheben. Die vollständige Angleichung soll zum 1. Januar 2020 erfolgen. Die sogenannte Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung will Nahles entsprechend anpassen.  

Zuschuss vom Arbeitgeber 

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind noch in anderem Zusammenhang von Bedeutung, Stichwort betriebliche Altersvorsorge. Damit kann jeder Arbeitnehmer mit Teilen seines Bruttogehalts eine Zusatzrente aufbauen. Aus Sicht von Angestellten lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die späteren Leistungen aus der Versorgung sind voll steuerpflichtig. Da die Einkünfte im Alter in der Regel geringer sind als in der Anwartschaftsphase, profitieren Rentner vom geringeren Steuersatz.

Als Obergrenze für die Entgeltumwandlung hat der Gesetzgeber vier Prozent der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt. Zuletzt erhöhte sich die BBG West von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat (2016). Im Osten erhöhte sich der Wert von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro pro Monat (2016). Das bedeutet für Angestellte, mehr Geld auf die hohe Kante legen zu können.

ADEXA-Mitglieder haben bessere Karten: Machen tarifgebundene Angestellte von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhalten sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags. Außerdem wird, abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, noch ein Beitrag in zwischen 10,00 und 27,50 Euro durch den Arbeitgeber gezahlt. Lassen Sie sich diesen Vorteil nicht entgehen! 

Michael van den Heuvel 

Weitere Informationen: http://bit.ly/2azatRj

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