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23. Juni 2018

Urlaubsgeld: Tarifgebundene Mitarbeiter profitieren häufiger - Online-Befragung auf Lohnspiegel.de

Jeder zweite Beschäftigte erhält einen Extrazuschuss für die Urlaubskasse. Dabei ist ein entscheidender Faktor, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Jedes Jahr analysiert das WSI-Tarifarchiv die aktuellen Daten vom Portal Lohnspiegel.de zum Thema Urlaubsgeld.  Diesmal  haben mehr als 28.000 Arbeitnehmer an der Online-Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse im Überblick:

     

  • Tarifgebundene Betriebe zahlen fast doppelt so häufig Urlaubsgeld wie Unternehmen, in denen kein Tarifvertrag gilt.
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  • Insgesamt bekommt die Hälfte aller Beschäftigten ein Urlaubsgeld.
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  • Bei den tarifgebundenen Beschäftigten sind es 71 Prozent, ohne Tarifvertrag nur 38 Prozent.
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  • Männliche Beschäftige profitieren zu 54 Prozent, bei den befragten Frauen sind es nur 41 Prozent.
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  • Erhebliche Unterschiede bestehen nach wie vor zwischen Ost (36 Prozent) und West (52 Prozent), was wiederum an der Tarifbindung liegen dürfte.
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  • In Kleinbetrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern gehen die Beschäftigten häufiger leer aus als in großen Firmen (38 vs. 65 Prozent).
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  • Auffällig sind auch Branchenunterschiede: Während in der Industrie 64 Prozent der Beschäftigen ein Urlaubsgeld erhalten, sind es im Bereich Gesundheit und Soziales nur 26 Prozent.
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Dazu ADEXA-Vorstand Andreas May: „Mit der von ADEXA im Bundesrahmentarifvertrag bzw. RV Nordrhein festgelegten Sonderzahlung sind die Arbeitgeber flexibel beim Auszahlungszeitpunkt. Man kann das 13. tarifliche Monatsbruttogehalt also auch in einen Anteil für die Urlaubskasse und einen für die Weihnachtsgeschenke splitten. Wichtig ist nur, dass die Auszahlung spätestens mit dem Novembergehalt erfolgt.“

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Quelle: Böckler Impils, online

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