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01. Juni 2015

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: „Das Dach decken, solange die Sonne scheint“

Die Landesregierung in Kiel hat Ende 2014 ein sieben Millionen Euro schweres Weiterbildungsprogramm gestartet, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Förderung von Fachkräften sei wichtiger denn je, so Dr. Detlef Reeker von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein.  Wenn diese den Betrieb oder das Bundesland schon verlassen hätten, sei es zu spät: „Man muss das Dach decken, so lange die Sonne scheint.“

Bei der Neuauflage des Weiterbildungsbonus‘ gibt es einige Änderungen, die die Förderung für Apothekenteams besonders interessant macht: Der Arbeitgeber muss jetzt mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen. Außerdem gilt das Angebot sowohl für Arbeitnehmer und Auszubildende als auch für Inhaber von Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern, die sich selbst weiterbilden möchten. 

Die Spielregeln:

Das Land übernimmt 50 Prozent der Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro. Die anderen 50 Prozent muss der Arbeitgeber übernehmen (bei Inhabern diese selbst). Arbeitnehmer müssen entweder ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein haben.

Bei Azubis werden nur Weiterbildungsinhalte gefördert, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben.

Die Weiterbildung muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und sollte nicht mehr als 400 Stunden umfassen.

Seminare müssen in der Regel mindestens 1.000 Euro kosten. Ausnahmen sind möglich für Personen bis zum 25. Lebensjahr, wenn der Antragsteller weniger als 15 Wochenstunden arbeitet oder wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt bzw. über 40.000 Euro für Zusammenveranlagte (denn diese Personen können keine entsprechende Bundesförderung in Anspruch nehmen).

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein!

Weitere Infos finden Sie unter

www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de und www.sh.kursportal.info

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