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31. März 2023

Investition in die Zukunft – Ausbilden im Filialverbund. Ein Blick auf das Arbeitsrecht

Öffentliche Apotheken leiden mehr und mehr an einem Fachkräftemangel. Minou Hansen, ADEXA-Juristin und Business Coach, rät allen Apothekenleitungen, selbst auszubilden. Worauf sollten Filialapotheker:innen als potenzielle Ausbilder:innen achten?

Laut ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben 49,4 Prozent aller Inhaberinnen und Inhaber 2021 in ihrer (Haupt-)Apotheke keine Ausbildung angeboten. „Eine vertane Chance“, wie Minou Hansen sagt.

Eine aktuelle Umfrage von ADEXA wiederum zeigt, dass ein Praktikum bei 24 Prozent der Teilnehmenden den Anstoß gegeben hat, einen Apothekenberuf zu wählen. „Es lohnt sich also für Apotheken, auch Schülerpraktika anzubieten“, sagt Hansen. Dazu gibt es Leitfäden der Apothekerkammern – und auch von der AG PKA Praxis bei ADEXA ist ein entsprechendes Workbook in Vorbereitung.

Die PKA-Ausbildung auf einen Blick

Im besten Fall entscheiden sich Schülerinnen und Schüler nach solchen Praktika für eine PKA-Ausbildung (oder einen anderen Apothekenberuf).

Die PKA-Ausbildung geht über drei Jahre; besondere schulische Voraussetzungen gibt es nicht. Auszubildende haben begleitenden Unterricht in der Berufsschule. Es gibt Tage, an denen sie nur in der Berufsschule sind oder nach dem Unterricht noch in der Apotheke arbeiten.

Worauf ist beim Ausbildungsvertrag zu achten?

Gut zu wissen für die Apotheken- oder die Filialleitung: Azubis müssen vor Beginn der Ausbildung einen Vertrag mit allen wichtigen Details (§ 11 Berufsbildungsgesetz) erhalten. Apothekerkammern unterstützen die Apothekenleitung mit Musterverträgen. Bei den Kammern sind die Dokumente auch zu hinterlegen.

Bestandteile des Vertrags sind unter anderem Informationen zur Art, zur Gliederung und zum Ziel der Berufsausbildung, zum Beginn, zur Dauer, zur täglichen Ausbildungszeit, zur Probezeit, zur Vergütung, zum Urlaub und zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. „ADEXA empfiehlt, den Auszubildenden einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen und das im Vertrag zu verankern“, sagt Hansen. Hier sind ab Mai je nach Bundesland auch Azubi-Vergünstigungen für das Deutschlandticket interessant.

Die Probezeit liegt bei mindestens einem Monat; sie darf maximal vier Monate betragen (§ 20 BBiG). Während dieser Phase können Arbeitgebende und Auszubildende den Vertrag ohne Kündigungsfrist beenden.

Später ist das ohne Frist nur noch aus einem wichtigen Grund für beide Seiten möglich. Auszubildende können kündigen, wenn sie die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich für eine andere Berufsausbildung entscheiden.

Ein Blick auf den Jugendarbeitsschutz

Für die Apotheken- beziehungsweise die Filialleitung sind einige Besonderheiten zu beachten, falls sie Jugendliche beschäftigen. Denn bei Azubis zwischen 15 und 18 Jahren gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. So darf die Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche betragen. Und nach 4,5 bis sechs Stunden Arbeitszeit ist eine 30-minütige Pause Pflicht. Auch dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen der Woche beschäftigt werden. Die beiden Ruhetage sollen möglichst aufeinander folgen.

Apotheken zählen zu den „offenen Verkaufsstellen“. Deshalb ist die Arbeit an Samstagen generell möglich. Zwei Samstage pro Monat müssen jedoch arbeitsfrei bleiben. Außerdem gilt für jugendliche Azubis eine Sonntags- und Feiertagsruhe. Für spezielle Tage wie den 24. und den 31. Dezember greift die Regelung ab 14 Uhr.

Wer darf in öffentlichen Apotheken ausbilden?

Approbierte und PKA mit abgeschlossener Ausbildung dürfen Azubis betreuen. Interessierte können zusätzlich bei ihrer Industrie- und Handelskammer eine Ausbildereignungsprüfung ablegen, sprich den „Ausbilderschein“ erwerben. Dafür bietet die Apothekerkammer Nordrhein einen vorbereitenden Lehrgang an. Im Fokus der Prüfung selbst stehen theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten der Wissensvermittlung.

„Die Ausbildereignungsprüfung ist für PKA nach Abschluss der eigenen Ausbildung eine gute Möglichkeit der wertschätzenden Anerkennung“, erklärt Minou Hansen. Darin sieht sie Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die PKA – und eine Entlastung für die Filial- bzw. Apothekenleitung.

Michael van den Heuvel

Quellen 

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