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23. April 2024

„5 Tage Bildungszeit für Sachsen“: Bündnis fordert Bildungsfreistellungsgesetz für Sachsen

Alle Bundesländer – außer Bayern und Sachsen – haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungszeit. Die Beschäftigten haben dort die Möglichkeit für fünf Tage bezahlter Freistellung für ihre individuelle Weiterbildung. Das breite Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ fordert jetzt ein Bildungsfreistellungsgesetz für den Freistaat Sachsen.

Dazu wurde ein Gesetzesvorschlag erarbeitet, der ein großes Spektrum von Bildungsmaßnahmen abdeckt. Mit diesem will das Bündnis einen Volksantrag starten, damit sich der Sächsische Landtag dem Thema Bildungszeit widmet. Dazu sind 40.000 Unterschriften notwendig. Ein Volksantrag ist eine Möglichkeit der direkten Demokratie in Sachsen.

Wir möchten Sie als Gewerkschaftsmitglieder bitten, dieses Anliegen im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen!

Weitere Infos zur Kampagne, den Bündnispartnern und den Unterschriftenbüros für den Volksantrag finden Sie hier: www.zeit-fuer-sachsen.de

Flyer als PDF: weiter

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