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30. Januar 2016

ADEXA-Tipp: Teilzeit-Tarifrechner - Online schnell selbst ausgerechnet

Das erste Gehalt nach den neuen Tarifverträgen ist Ende Januar ausgezahlt worden. Derzeit gibt es in der ADEXA-Rechtsberatung häufig Anfragen, wie hoch das Tarifgehalt bei einer persönlichen Arbeitszeit von weniger als 40 Wochenstunden ist. ADEXA-Mitglieder können dafür unseren Online-Rechner nutzen.

Im passwortgeschützten Mitgliederbereich* ist für jeden der beiden Tarifbereiche ein Rechner eingestellt, mit dem man sich sein Teilzeit-Bruttotarifgehalt mit wenigen Klicks selbst ausrechnen kann. Voraussetzung ist das Programm Excel auf dem eigenen PC. Die Vollzeit-Tarifgehälter aller Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen sind im Rechner voreingestellt. Sie müssen lediglich Ihre eigene Wochenarbeitszeit eingeben. Wer in Nordrhein-Westfalen arbeitet, achte bitte darauf, zu welchem Kammerbezirk die Apotheke gehört. Die für Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe geltenden Tarifverträge sind nicht identisch!

* Derzeit gelten noch Nutzername und Passwort von 2015; die neuen Zugangsdaten erhalten Sie in Kürze mit Ihrem Mitgliedsausweis für 2016. 

 

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