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09. Mai 2019

ADEXA und BVpta zum PTA-Reformgesetz: Das BMG verschenkt Chancen

Die genauere Prüfung des Referentenentwurfs für das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante PTA-Reformgesetz* hat bei ADEXA und dem BVpta den ersten negativen Eindruck verstärkt: Nachdem die Novellierung jahrelang von Spahns Vorgängern verschleppt wurde, ist nun mit so heißer Nadel gestrickt worden, dass das Ziel eines attraktiveren Berufsbildes mit mehr Befugnissen deutlich verfehlt wird.

Dazu ADEXA-Vorstand Andreas May: „Wir haben den Eindruck, dass die Weiterentwicklung des PTA-Berufs vom Ministerium im Wesentlichen an finanziellen Fragen festgemacht wird. Die von ADEXA und BVpta favorisierte Verlängerung der schulischen Ausbildung wird mit erhöhtem Organisationsaufwand der Schulen sowie möglicherweise entstehenden Mehrkosten abgelehnt. Damit geht der Entwurf an der Praxis sowie an den Wünschen und dem Bedarf der Betroffenen vorbei.“ In zwei Umfragen hatten sich jeweils rund 80 Prozent der Befragten für eine Verlängerung ausgesprochen, um den umfangreichen Lernstoff für die Apothekenpraxis aufnehmen zu können.

Auch bei der Frage der erweiterten Kompetenzen springt der Referentenentwurf nicht nur zu kurz, sondern sogar zurück. Mit der geplanten Neuregelung der Apothekenbetriebsordnung zur Arbeit ohne Aufsicht** – u. a. mindestens Abschlussnote „Gut“, drei Jahre Berufstätigkeit und ein gültiges Fortbildungszertifikat – würde die bestehende Möglichkeit aufgehoben, nach der schon jetzt Apothekenleiter einer PTA die Abzeichnungsbefugnis übertragen können. Und zwar aktuell unabhängig von bestimmten Vorgaben, allein auf Basis ihrer Einschätzung der Qualifikation der jeweiligen PTA. Für PTA, die die vom BMG formulierten Bedingungen nicht erfüllen, wäre dies ein Rückschritt und Verlust an beruflicher Befugnis.

Dazu Katja Hennig, Bundesvorsitzende des BVpta: „Die Pläne des BMG engen Mitarbeiter und Apothekenleitung unnötig ein. Das bedeutet eine im Vorfeld zu keinem Zeitpunkt erwähnte Kompetenzbeschneidung der PTA. Das ist nicht zukunftsweisend!“

Mit der inhaltlichen Ausrichtung bei der Beschreibung des Berufsbildes und der veränderten Schwerpunktsetzung bei den schulischen Unterrichtsstunden können sich BVpta und ADEXA dagegen eher arrangieren. Dazu die Leiterin der ADEXA-Berufsgruppe PTA, Ingrid Heberle: „Grundsätzlich ist es positiv, dass das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten konkretisiert wird. Über die Reihenfolge der Tätigkeiten kann man streiten: Aus unserer Sicht sollten sie den realen Gegebenheiten in der Apotheke angepasst werden. Aber wenn die Aufgaben in der Apotheke umfangreicher und anspruchsvoller werden, muss auch klar sein, dass man mit bloßen Stundenverschiebungen nicht weiter kommt! Unter dem Strich sehen wir insbesondere die Stundenkürzung im Fach Chemie angesichts der gestiegenen Anforderungen an Analyse und Rezeptur sehr kritisch.“ 

Dies bekräftigt auch Sabine Pfeiffer, Leiterin der Novellierungsgruppe BVpta. „Eine Kürzung der grundlegenden Unterrichtsfächer ist nicht hinnehmbar. Gerade bei Chemie handelt es sich um den Kern einer pharmazeutischen Ausbildung. Jetzt ist die Chance, die Grundlage einer hochwertigen PTA-Ausbildung neu zu schaffen. Dazu benötigen wir eine Reform, die inhaltlich diesem Begriff standhält und einer qualifizieren Arzneimittelversorgung in Deutschland gerecht wird.“ Aus Sicht von BVpta und ADEXA gehört dazu auch die Verlängerung der Ausbildungszeit.

Noch einmal Katja Hennig: „Wir verstehen nicht, warum sich das Bundesgesundheitsministerium auch nach vielen durchaus zielführenden Gesprächen nicht dazu durchringen konnte, die Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre zu verlängern. Wenn, wie im Entwurf vorgesehen ist, die pharmazeutische Kompetenz der PTA ausgebaut werden soll, dann ist dazu auch eine Verlängerung der Ausbildungszeit notwendig. Mehr Qualität in der Ausbildung bedingt denknotwendiger Weise auch mehr Ausbildungszeit! Das, was für die anderen wesentlichen, bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe gilt, soll uns PTA weiterhin verwehrt bleiben, nämlich eine dreijährige Ausbildungszeit? So kann man aber kaum mehr qualifizierte junge Menschen dafür gewinnen, sich für unseren Beruf zu entscheiden.“

*Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)

**§ 3 Abs. 5b und 5c sowie § 17 Abs. 6 ApBetrO

 

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