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21. Dezember 2021

Ältere Beschäftigte profitieren von Tarifbindung - Unterschiede bei Betriebszugehörigkeit und Minijobs

Die Erwerbsbeteiligung von Älteren hat sich verbessert. Doch gilt kein Tarifvertrag, drohen Beschäftigten in der Altersgruppe ab 50 Jahren häufiger atypische Arbeitsverhältnisse. Auch die Länge der Betriebszugehörigkeit ist bei Tarifbindung deutlich höher als ohne.

Im Altersübergangsreport 2/2021 des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ), den die Hans-Böckler-Stiftung fördert, haben Max Keck und Martin Brussig die Stabilität von Arbeitsverhältnissen von Über-50-Jährigen untersucht. Der Report zeigt, dass sich die vorhandene oder fehlende Tarifbindung im Betrieb sehr deutlich auf die Sicherheit der Arbeitsplätze auswirkt.

Mehr Kontinuität

Beschäftigte mit Hochschulabschluss waren im Schnitt 24 Jahre in Betrieben mit Tarifvertrag tätig, ohne Tarifvertrag dagegen nur 9 Jahre. Ähnliche Tendenzen gab es auch bei einer höheren Fachausbildung (27 versus 9 Jahre Betriebszugehörigkeit), bei abgeschlossener Berufsausbildung (21 versus 7 Jahre) sowie bei geringer Qualifikation (14 bzw. 4 Jahre).

Auch sei es für Ältere in Unternehmen mit Tarifbindung einfacher, aus einem befristeten Job oder einer Leiharbeitsanstellung in ein normales Arbeitsverhältnis zu wechseln, so die Forscher.

Frauen zwischen 50 und 65 profitieren ebenfalls von der Arbeit in tarifgebundenen Betrieben. Dort arbeiten sie häufiger – anstatt in Minijobs – in zwar kurzer, aber sozialversicherungspflichtiger Teilzeit. Laut Keck und Brussig sind diese älteren weiblichen Beschäftigten dadurch „deutlich besser in die Erwerbsarbeit integriert“.

sjo

Quelle: Böckler Impuls 20/2021

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