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07. August 2020

Arbeitsschutz in Corona-Zeiten braucht mehr als Empfehlungen! Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Tanja Kratt

Seit das Bundesarbeitsministerium Mitte April seinen Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard verfasst hat, wurden viele neue Erkenntnisse über Ansteckungswege und Risiken am Arbeitsplatz gewonnen.

Es wäre also an der Zeit, nicht nur für die besonders dramatischen Fälle wie die Fleischindustrie verbindliche und bundeseinheitliche gesetzliche Regeln zu schaffen, sondern den Infektionsschutz für die Beschäftigten aller Branchen zu regulieren! Leider ist hier offenbar im BMAS noch keine Einigung erzielt worden (siehe dazu der Beitrag „Verzögerungstaktik“ in der Süddeutschen Zeitung vom 27.7.2020).

So wird überall ein anderes Süppchen gekocht, ähnlich wie bei den Schulen – eine Vielzahl von kleinen „Experimenten“. Das mag zwar die eine oder andere neue epidemiologische Erkenntnis schaffen, trägt aber vor allem zu der immer unübersichtlicher werdenden Lage bei den Neuinfektionen bei.

Die Langzeitfolgen von Corona – das wissen wir inzwischen – sind auch bei Menschen ohne (erkannte) Vorerkrankungen und auch bei Jüngeren teilweise heftig. Hier gilt es also, wirksame präventive Maßnahmen verpflichtend vorzuschreiben. Auch die Motivation leidet, wenn man sich am Arbeitsplatz unsicher und unzureichend geschützt fühlt. Und schlussendlich sind strengere Regeln allemal besser als ein zweiter Lockdown.

Tanja Kratt

ADEXA-Vorstand

Aktualisierung:

In einer Pressemeldung vom 11. August hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt, dass die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung freigegeben wurde. Sie soll noch im August 2020 in Kraft treten.

 

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