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19. Januar 2018

Betriebsratswahlen starten im März: ADEXA unterstützt beim Aufbau einer Arbeitnehmervertretung

Alle vier Jahre wählen Deutschlands Arbeitnehmer ihre Betriebsräte. Jetzt ist es wieder soweit – vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 werden Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz zur Wahlurne gebeten. Ihre Apotheke hat keine Vertretung? Dann ist es an der Zeit, dies zu ändern. ADEXA unterstützt Mitglieder auf Wunsch dabei.

In Apotheken gehören Betriebsräte noch zur Ausnahme. Michaela Jäger, ADEXA-Aktive und PTA aus Homburg, ist eine der engagierten Kolleginnen. Bereits Mitte 2005 hat sie sich als Betriebsrätin wählen lassen: „Mir war es wichtig, dass auch für die Mitarbeiter unserer Apotheke das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anwendung findet.“ Das Dokument regelt, welche Möglichkeiten der Mitbestimmung es in betrieblichen Angelegenheiten gibt – allerdings nur, falls ein Betriebsrat existiert. Jäger: „Durch meine Mitarbeit bei ADEXA konnte ich das vereinfachen, da auch die zuständige Gewerkschaft das notwendige Verfahren einleiten kann.“ <s>Allen</s> Kolleginnen und Kollegen rät sie, ihrem Beispiel zu folgen. Welche Regelungen gelten für Kleinbetriebe wie öffentliche Apotheken, falls es noch keinen Betriebsrat gibt?

Schritt 1: Betriebsgrößen prüfen

Im ersten Schritt sollten Angestellte prüfen, ob überhaupt ein Betriebsrat gewählt werden darf. Laut BetrVG (1) müssen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind, im Betrieb sein. Wahlberechtigt sind alle Angestellten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in leitender Position tätig sind. Auch geringfügig Beschäftigte dürfen zur Wahlurne gehen. Zur Gruppe der wählbaren KollegInnen gehört, wer mindestens sechs Monate im Betrieb ist. Beide Kriterien dürften auf einige – wenn auch nicht auf alle – Apotheken zutreffen.

Schritt 2: Betriebsversammlung einberufen

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, laden drei wahlberechtigte Arbeitnehmer zur Betriebsversammlung ein, etwa per Handzettel oder Aushang. Das Treffen ist grundsätzlich als Arbeitszeit zu verbuchen. Niemand darf an der Teilnahme gehindert werden. Ziel ist, drei Personen als Wahlvorstand zu benennen, von denen eine Kollegin oder ein Kollege den Vorsitz übernimmt. Bereits hier greift ein besonderer Kündigungsschutz.

Schritt 3: Betriebsratswahlen durchführen

Auf einer zweiten Wahlversammlung wird dann der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt – und zwar eine Woche nach der Wahl des Wahlvorstandes.

Fristen beachten

Gründen Apothekenangestellte einen Betriebsrat in der aktuellen Wahlperiode zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2018, liegt die reguläre Amtsperiode bei vier Jahren. Ansonsten endet ihre Amtszeit spätestens im Mai 2022. Wird der Betriebsrat nicht mehr als zwölf Monate vor Beginn des nächsten regelmäßigen Zeitraums gewählt, hat er eine verlängerte Tätigkeitsperiode bis zum übernächsten regelmäßigen Wahlzeitraum.

Was erreichen Betriebsräte?

Doch warum sollten Apothekenangestellte die Strapazen auf sich nehmen? Jäger sieht den Vorteil eines Betriebsrats unter anderem darin, dass „KollegInnen froh sind, wenn sie nicht mit allem selber zum Chef müssen.“ Oft könne man auch die Anliegen mehrerer Kolleginnen und Kollegen bündeln. „Und sollte mal etwas Unangenehmeres anliegen, ist es ein Vorteil, wenn ich das als „dritte Person“ vorbringen kann“, ergänzt die PTA.

Damit nicht genug. In einer Übersichtsarbeit (2) haben Forscher der Hans-Böckler-Stiftung untersucht, welche Vorteile ein Betriebsrat noch bietet. Sie fanden heraus, dass sich ökonomische Ungleichheiten im Betrieb verringern. Gleichzeitig wird ein Beitrag zu guter Arbeit geleistet. Das Thema ist komplex und reicht von Ausbildungsmöglichkeiten und Chancen für ältere Beschäftigte bis hin zu mehr Frauen in Führungspositionen.

„Ein Unternehmen sorgt für gute Arbeit, wenn es für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen angemessene Ressourcen zur Verfügung stellt und eine grundlegend höhere Diversität hinsichtlich der Geschlechter gewährleistet“, sagt Dr. Robert Scholz. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Ungleichheit und Sozialpolitik am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Sein Kollege Tobias Wiß von der Johannes Kepler Universität Linz fand heraus, dass Betriebe mehr für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten, falls es eine Arbeitnehmervertretung gibt (3). Außerdem sichert betriebliche Mitbestimmung Arbeitsplätze. Betriebsräte tragen dazu bei, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche ausschöpfen und dass weniger Urlaubstage verfallen: gute Gründe, sich zu engagieren. Machen Sie den ersten Schritt!

Michael van den Heuvel

Quellen

(1) Betriebsverfassungsgesetz, online unter: http://t1p.de/vhkc

(2) Hans Böckler-Stiftung: Mitbestimmung – das demokratische Gestaltungsprinzip der sozialen Marktwirtschaft, online unter http://t1p.de/7ml5

(3) Tobias Wiß: Employee representatives’ influence on continuing vocational training: The impact of institutional context. European Journal of Industrial Relations, Abstract online: http://t1p.de/w4bi

Weitere Informationen

ADEXA unterstützt Mitglieder bei der Gründung eines Betriebsrates. Sprechen Sie uns an!
E-Mail: info[at]adexa-online.de
Tel. 0 40 / 36 38 29. 

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