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02. Januar 2015

Das ändert sich zum Jahreswechsel 2015

Neujahrsgrüße von der Bundesregierung: Ab dem 1. Januar 2015 gelten wie bei jedem Jahreswechsel neue Regelungen beim Steuer- und Sozialrecht. ADEXA gibt einen Überblick zu den Einzelmaßnahmen.

Einmal mehr dreht Schwarz-Rot an diversen Schräubchen rund um Gehälter und Sozialabgaben, Kapitalanlagen und Steuern.

Kirchensteuer: Banken, Sparkassen und Versicherungen führen die Kirchensteuer auf Kapitalanlagen direkt ab. Bislang mussten Steuerzahler selbst entsprechende Werte melden.

Krankenversicherung: Zum Jahreswechsel verringert sich der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Angestellte zahlen die Kosten zu gleichen Teilen. Allerdings dürfen die gesetzlichen Kassen jetzt einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die von den Arbeitnehmern allein zu schultern sind. Diese liegen nur in relativ wenigen Fällen deutlich unter dem bisherigen pauschalen Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Günstiger wird es zum Beispiel bei der AOK Sachsen-Anhalt und der AOK Plus mit je 0,3 Prozent Zusatzbeitrag. Wer im Monat 2.000 Euro netto verdient und bisher eine Pauschale von 18 Euro im Monat bezahlt hat, muss also jetzt noch 6 Euro monatlich zuzahlen – das sind im Jahr 144 Euro weniger. Bei der Techniker Krankenkasse mit 6,7 Millionen zahlenden Mitgliedern beträgt der Zusatzbeitrag im Jahr 2015 0,8 Prozentpunkte. Das sind beim gleichen Beispiel nur schlappe 24 Euro jährlich. Die DAK-Gesundheit bleibt sogar bei 0,9 Prozent.

Das heißt, die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vollmundig angekündigte Entlastung fällt für viele Arbeitnehmer äußerst dürftig aus – oder findet gar nicht statt. Versicherte haben in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Und Kassen, die höhere Zusatzbeiträge erheben, müssen ihre Mitglieder auf günstigere Alternativen hinweisen. Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Sätzen der Zusatzbeitrag können Versicherte ab Januar auf der Website des GKV-Spitzenverbandes einsehen (www.gkv-zusatzbeitraege.de/).

Lebensversicherung: Der Garantiezins verringert sich von 1,75 auf 1,25 Prozent. Bei Altverträgen bleiben die jeweiligen Konditionen aber unverändert.

Mindestlohn: Bundesweit gilt ab Januar der Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Das entspricht 1.473 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Woche. Kritiker hatten 10,00 Euro gefordert. Gleichzeitig gibt es viele Ausnahmen, etwa für Pflichtpraktika während der Ausbildung, für Langzeitarbeitslose oder Arbeitnehmer unter 18 ohne Ausbildung.

Pflege: Ab 1. Januar 2015 tritt das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Ziel der Regierung ist, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen flexiblere Leistungen anzubieten. Die Pflegekassen erhöhen ihre Zahlungen um bis zu vier Prozent. Das Pflegegeld steigt von 235 auf 244 Euro (Pflegestufe I), von 440 auf 458 Euro (Pflegestufe II) und von 700 auf 728 Euro (Pflegestufe III).

Rente: Zum Jahreswechsel verringert sich der Beitragssatz von 18,9 auf 18,7 Prozent.

Versorgungsaufwendungen: In diesen Bereich fallen Zahlungen an die Rentenversicherung oder an berufsständische Versorgungswerke. Der steuerlich absetzbare Betrag steigt von 78 auf 80 Prozent. Neu-RentnerInnen müssen aber tiefer in die Tasche greifen: Der steuerpflichtige Rentenanteil wird von 68 auf 70 Prozent angepasst.

Michael van den Heuvel / Dr. Sigrid Joachimsthaler

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