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20. Oktober 2023

Energiepreispauschale per Steuererklärung: Wer kann davon nachträglich profitieren?

Am 2. Oktober lief die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2022 aus – zumindest für diejenigen, die sich nicht durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung unterstützen lassen. Dass solche Expertise oft hilfreich sein kann, zeigt das Beispiel der nachträglich gewährten Energiepreispauschale.

Die meisten Beschäftigten haben die Energiepreispauschale von 300 Euro bereits im September 2022 mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen. „Einige gingen jedoch zunächst leer aus, zum Beispiel Berufstätige, die im September 2022 arbeitslos waren oder als Minijobber in einem privaten Haushalt gearbeitet haben“, weiß Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Dabei steht jedem Berufstätigen die 300 Euro Pauschale zu, der mindestens an einem Tag im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis hatte.“ Das gelte unabhängig davon, ob es ein Minijob oder ein anderer Job war. Allerdings muss man dafür eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben.

Um die 300 Euro nachträglich zu erhalten, trägt man die Einkünfte in die Formulare zur Steuererklärung ein. Ein extra Antrag sei nicht nötig, betont der BVL. Das Finanzamt gewähre die Pauschale dann automatisch. Nur Minijobber müssten zusätzlich in der Anlage „Sonstiges“ die Zeilen 13 und 14 ausfüllen. Das Finanzamt prüft auch, ob Nebeneinkünfte inklusive der Energiepreispauschale unter der Härtefallgrenze von 410 Euro bleiben. Ist dies der Fall, müssen sie nicht versteuert werden.

Übrigens: Auch Rentnerinnen und Rentner, die 2022 nebenbei gearbeitet haben, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale.

Unterstützung

Lohnsteuerhilfevereine bieten umfassende Hilfe bei der Steuererklärung – für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Sie prüfen auch den Steuerbescheid. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. Für ADEXA-Mitglieder entfällt in der Regel die Aufnahmegebühr, weisen Sie also auf Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft hin.

Quelle

Pressemeldung des BVL e. V. vom 17.10.2023

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