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12. Dezember 2016

Großstädte: Hartz IV trotz Mindestlohn

In diversen deutschen Großstädten, aber auch einigen kleineren Universitätsstandorten, wird der zum 1.1.2017 erhöhte Mindestlohn von 8,84 Euro häufig nicht zum Leben reichen. Durch die hohen Mieten sind insbesondere Singles trotz Vollzeitjob auf den zusätzlichen Bezug staatlicher Unterstützung (Hartz IV) angewiesen.

Wer derzeit in München, Hamburg oder Frankfurt am Main eine bezahlbare Wohnung sucht, kennt das Problem: Der Wohnraum ist generell äußerst knapp und die Mieten daher teils exorbitant. Ein Ein-Personen-Haushalt hat dort folglich weder mit dem aktuellen noch mit dem künftigen Mindestlohn vernünftige Chancen, ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen auszukommen. Das zeigen die Antworten des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage von Klaus Ernst, Fraktionsvize der Linken im Bundestag.

Beispiel München: Hier müsste ein alleinlebender Vollzeitbeschäftigter mindestens 10,04 Euro verdienen, um seine Existenz ohne staatliche Hilfe zu sichern. Dabei wird der derzeitige tarifliche Durchschnitt von 37,7 Wochenstunden zugrunde gelegt.

In Frankfurt am Main wären es 9,89 Euro, in Köln 9,24 Euro, in Hamburg 9,12 Euro. Dass nicht nur die Metropolen betroffen sind, zeigt das beschauliche Münster, wo ein Single in der Stunde 9,43 Euro verdienen müsste, um unabhängig von Wohngeld oder Hartz-IV-Leistungen leben zu können. Das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von 1.540 Euro.

Statistisch alles kein Problem!?

Betrachtet man dagegen lediglich den Bundesdurchschnitt der Lebenshaltungskosten inkl. Mieten, dann wäre man mit dem künftigen Mindestlohn von 8,84 Euro auf der sicheren Seite. Denn um ohne Hartz-IV-Leistungen auszukommen, sind nach Berechnungen der Bundesregierung für einen Single-Haushalt folgende Verdienste nötig: bundesweit 1.390 Euro im Monat bzw. 8,51 Euro pro Stunde.

Differenziert man nach Ost und West, werden folgende Zahlen für ein gerade eben existenzsicherndes Arbeitseinkommen genannt: Westdeutschland 1.410 Euro monatlich bzw. 8,63 Euro pro Stunde; Ostdeutschland 1.215 Euro, entsprechend 7,44 Euro.

sjo

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