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25. Mai 2020

Mehr Flexibilität in der Ausbildung: Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Andreas May

Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wird nicht nur die Approbationsordnung für angehende Apothekerinnen und Apotheker unter Pandemie-Bedingungen flexibilisiert, so wie es sich die Pharmaziestudierenden gewünscht hatten. Mit einer Verordnung* zum Gesetz sollen auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Gesundheitsfachberufe inklusive der PTA zeitlich befristet gelockert werden können. Das macht Sinn! Da diese Lockerungen allerdings in der Hand der Länder liegen, ist wieder ein föderaler Flickenteppich zu befürchten. Das kann dann vernünftig sein, wenn regionale Besonderheiten der Schulen berücksichtigt werden. Es muss aber von PTA-Interessenvertretern und ABDA Sorge getragen werden, dass es zu keinen Benachteiligungen des Berufsnachwuchses in bestimmten Kammerbezirken kommt!   

*Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

 

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