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05. Mai 2015

Mehr Flexibilität mit dem ElterngeldPlus: Vier Bonusmonate für Paare in Teilzeit und für Alleinerziehende

Mit dem neuen ElternGeldPlus will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig Eltern dabei unterstützen, „früh in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familien und Beruf hineinzufinden“. Daher gibt es einen viermonatigen Partnerschaftsbonus, wenn Vater und Mutter vier Monate lang beide gleichzeitig Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben künftig die Wahl zwischen dem regulären Elterngeld und dem neuen ElterngeldPlus. Es gibt außerdem die Möglichkeit, beide Leistungen zu kombinieren. Junge Familien können so eine flexiblere Lösung für ihre ganz persönliche Situation schaffen.

„Das ElterngeldPlus ist eine neue Leistung für die Generation Vereinbarkeit“, so
Ministerin Schwesig (SPD).

Leistungen über den 14. Lebensmonat hinaus

Bisher endete der Elterngeldbezug mit dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes – bzw. mit Ende des 14. Lebensmonats, wenn auch der Vater mindestens zwei Monate beruflich pausierte, um sich dem Nachwuchs zu widmen. Das wegfallende Nettogehalt wurde je nach Höhe zu 65 bis 100 Prozent ersetzt. Dieses Modell wird es auch weiter geben.

Nun besteht mit dem ElterngeldPlus die Möglichkeit, den Zeitraum auf das Doppelte zu strecken. Für jeden ElterngeldPlus-Monat gibt es dann nur die Hälfte des normalen Elterngeldes. Die Faustregel lautet: Aus einem Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann man auch über den 14. Lebensmonat hinaus Leistungen aus dem Elterngeldtopf schöpfen – zum Beispiel während einer Teilzeittätigkeit. Das ElterngeldPlus können aber auch Selbstständige beziehen. Voraussetzung ist in beiden Fällen ebenso wie beim regulären Elterngeld, dass man während dieser Zeit nicht mehr als 30 Wochenstunden tätig ist.

Partnerschaftsbonus

Neu sind die vier Partnerschaftsmonate: Wenn sich Mutter und Vater entscheiden, über mindestens vier aufeinanderfolgende Monate parallel in Teilzeit zu arbeiten (25 bis 30 Stunden), erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Auch Alleinerziehende profitieren

Für die neue Leistung können sich auch Alleinerziehende entscheiden. Eine alleinerziehende Angestellte kann also 24 Monate ElterngeldPlus beziehen. Wenn sie dabei vier Monate hintereinander zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeitet, erhält sie – analog zum Partnerschaftsbonus – vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.

Wie hoch ist die Leistung?

Generell gilt: Das ElterngeldPlus wird wie das Elterngeld berechnet. Das wegfallende Arbeitseinkommen wird also in beiden Fällen zu 65 bis 100 Prozent ersetzt. Im Monat beträgt das reguläre Elterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das ElterngeldPlus liegt bei maximal der Hälfte des Betrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.

Für diese wahrlich nicht ganz einfache Berechnung gibt es auf der Website elterngeld-plus.de aktuell drei Elterngeldrechner: einen Schnellrechner, einen Rechner für Geburten bis zum 30. Juni 2015 und einen Rechner mit Planer für Geburtstermine ab 1. Juli. Außerdem finden Sie dort auch Ihre zuständige Elterngeldstelle und viele weiter Informationen rund um Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit.

Elternzeit flexibler einteilen

Auch die unbezahlte Elternzeit von 36 Monaten lässt sich für Kinder, die ab Stichtag 1. Juli geboren werden, flexibler gestalten. 24 statt bisher zwölf Monate können künftig auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Dafür ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich, wenn die Erwerbstätigkeit vollständig unterbrochen wird.

Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil unterteilt werden. Hier kann der Arbeitgeber den dritten Abschnitt allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegt.

Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Seit Januar 2015 gilt folgende Regelung: Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind gibt es wie bisher einen Zuschlag von 300 Euro.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Quelle: Broschüre und Website des BMFSFJ

 

Das Bundesfamilienministerium hat ADEXA gebeten, die Neuerungen rund um das ElterngeldPlus bekannt zu machen – dieser Aufforderung kommen wir hier gerne nach.

Alle Infos des BMFSFJ finden Sie auf der Website www.elterngeld-plus.de. Oder Sie wenden sich an das Servicetelefon: 030 20179130, Mo-Do 9-18 Uhr.

Broschüre des Ministeriums zum ElterngeldPlus als PDF-Download.

 

Kommentar

Ein Schritt zu mehr Balance in der Familienarbeit

Mehr Flexibilität für Familien und berufstätige Eltern ist allemal gut. Von der Neuregelung profitieren vor allem Paare, die nach der Geburt beide Teilzeit arbeiten. So können die Mütter schneller wieder in den Beruf zurückfinden – mit positiven Auswirkungen für die eigene Karriere, das eigene Einkommen und die spätere Rente. Dafür reduzieren die Väter ihre Arbeitszeit und verbringen so mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs.

Das ElterngeldPlus kann auf diese Weise helfen, die Lohn- und Rentenlücke zwischen Frauen und Männern ein Stück zu schließen. Hoffentlich wird das Angebot von vielen jungen Paaren genutzt und trägt zu einer stärkeren beruflichen und familiären Balance der Geschlechter bei.

Dass Ministerin Schwesig dabei auch die Alleinerziehenden nicht aus den Augen verloren hat und ihnen eine entsprechende Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Kindern ermöglicht, ist ihr hoch anzurechnen. Sie sind von allen Familienformen diejenigen, die am meisten Förderung brauchen. Daher ist es auch aus Sicht von ADEXA begrüßenswert, dass Schwesig sich bei der Frage nach einer steuerlichen Entlastung für alleinerziehende Eltern innerhalb des Kabinetts durchgesetzt hat.

Barbara Neusetzer
ADEXA, Erste Vorsitzende

 

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