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04. Februar 2020

Neuregelung bei der Studienplatzvergabe: Wartezeit war gestern

Im Jahr 2019 haben die Bundesländer einen neuen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geschlossen. Ab dem Sommersemester 2020 gelten für Pharmazie, Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin andere Regelungen als zuvor. ADEXA informiert, was Interessierte beachten sollten. 

Studienplätze im Bereich von Pharmazie oder Medizin sind begehrt – sowohl bei Jugendlichen mit Hochschulreife als auch bei PTA oder PKA, die sich verändern wollen. Wer bereits das Abitur hat, kann sich um einen Studienplatz bewerben. Jetzt greifen mehrere Änderungen: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Neuregelung nötig gemacht.

Bundesweites Verfahren zur Bewerbung

Wie bisher auch, meldet man sich auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) an. Dort sind auch alle Termine und alle Informationen über erforderliche Angaben zu finden. Neu ist: Man kann sich über das Portal bei Unis mit entsprechenden Angeboten bewerben, das sind zum kommenden Sommersemester 13 in der Pharmazie, zehn in der Humanmedizin und 14 in der Zahnmedizin. Tiermedizin gehört hier nicht dazu. Dieses Parallelverfahren wird weiter ausgebaut. Ab dem Wintersemester 20/21 können Interessierte an 22 Hochschulen Pharmazie studieren, Humanmedizin an 38, Zahnmedizin an 29 und Tiermedizin an fünf Universitäten.

Aufnahmekriterien für Interessierte

Wie geht es weiter? 30 Prozent aller verfügbaren Studienplätze werden anhand der Abiturbestenquote vergeben. Weitere zehn Prozent verteilen die Organisatoren über eine sogenannte „zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ). Diese Kriterien sind unabhängig von der Zeugnisnote; sie werden von jeder Uni selbst definiert. Das können relevante Berufe sein, bei der Pharmazie etwa PTA oder PKA. Auch Ergebnisse von Studierfähigkeitstests kommen infrage.

Bei medizinischen Studiengängen wird außerdem bis zum Wintersemester 2021/22 noch die Wartezeit, also die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichene Zeit ohne Studium an einer deutschen Hochschule, berücksichtigt. Achtung: Im Studiengang Pharmazie werden eventuell angesammelte Wartezeiten nicht mehr berücksichtigt!

Michael van den Heuvel

Quellen

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