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01. Februar 2015

Novelle zur Arbeitsstättenverordnung: Wohlfühlen im Job

Im politischen Berlin streiten Union und SPD über ein Thema: die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Etliche Änderungen rund um Beleuchtung, Mobiliar und Temperatur träfen auch öffentliche Apotheken, sollte der Bundesrat zustimmen.

Bereits im Oktober beriet das Bundeskabinett erstmals über den Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Novellierung der ArbStättV. Medien schenkten dem Thema nur wenig Beachtung und erkannten den Zündstoff im Reformpaket nicht. Inhaltlich geht es um teils überfällige Änderungen zum Schutz von Angestellten. Arbeitgeber versuchen jetzt mit allen nur erdenklichen Mitteln, das Reformpaket in Misskredit zu bringen.

Bessere Arbeitsbedingungen, gesündere Angestellte

Einer der Kernpunkte: Arbeitsräume, aber auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume müssten künftig genügend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Bereits 2004 forderten Experten des Arbeitsstättenrechts entsprechende Maßnahmen. Dieser Punkt wurde aber bislang nicht umgesetzt. Dem Entwurf zufolge sollen diese Vorgaben nun auch für Telemetrie-Arbeitsplätze gelten.

Angestellte vor Ort hätten außerdem Anspruch auf einen Kleiderschrank mit abschließbarem Fach. Und für seltener genutzte Räume wie Archive oder Lager sieht der Entwurf Mindesttemperaturen von 17 °C vor, wie schon heute bei regulären Arbeitsplätzen.

Nachbesserungen durch den Bundesrat

Die Ländervertreter stimmten dem Kabinettsentwurf im Großen und Ganzen zu. Für Toiletten und Erste-Hilfe-Räume hoben sie verpflichtende „Sichtverbindungen nach außen“ jedoch auf. „Die Umsetzung dieser Forderung würde bauliche Änderungen erfordern, die Kleinst- und mittlere Unternehmen überfordern“, heißt es in einer Stellungnahme. Flächen mit mindestens 2.000 Quadratmetern sind von der Regelung der Sichtverbindung ausgenommen, falls Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen Tageslicht in den Raum lenken und eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke garantieren.

„Bürokratischer Irrsinn“

Aus Sicht der Wirtschaft sind die neuen Regelungen überzogen und weltfremd. Ingo Kramer, seines Zeichens Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), sagte: „Man glaubt, in Absurdistan zu sein.“ Er entrüstet sich über „bürokratischen Irrsinn“ und kritisiert: „Die Politik hat nicht erkannt, welche Brisanz und welcher bürokratische Aufwand hinter Paragraphen stecken, die harmlos klingende technische Details beschreiben.“ Im Bundesarbeitsministerium wundert man sich über entsprechende Aussagen. Einer Sprecherin zufolge sei der BDA „mehrfach auf verschiedenen Wegen beteiligt“ gewesen. In welchem Umfang tatsächlich Nachbesserungen erfolgen, ist offen.

Michael van den Heuvel 

 

Kommentar: Einseitige Diskussion

Wer Diskussionen zur Reform der Arbeitsstättenverordnung mitverfolgt, wird sich früher oder später wundern. Selbst große Leitmedien wie die „Zeit“ oder die „Welt“ berichten einseitig und wenig reflektiert über vermeintliche bürokratische Ungetüme zu Lasten von Arbeitgebern. Der Bezug zu den Arbeitnehmern vor Ort ist mehr oder minder verloren gegangen. Dass uns eine ausreichende Beleuchtung fitter und letztlich leistungsfähiger macht, haben Fachverbände mehrfach bestätigt. Und wer selbst jeden Tag in der Apotheke arbeitet, weiß auch den abschließbaren Spind zu schätzen. Auf solche kleinen, dennoch essentiellen Dinge sollten Arbeitgeberverbände achten – letztlich zu ihrem eigenen Wohl.

Tanja Kratt
ADEXA, Zweite Vorsitzende

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