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09. November 2015

Ost-West-Gefälle beim Weihnachtsgeld: Aktuelle Zahlen auf www.lohnspiegel.de

72 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, können sich über eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes freuen. In Betrieben, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent. Das ist ein Ergebnis des WSI-Tarifarchivs auf Basis der Daten von www.lohnspiegel.de.

Der Unterschied von 30 Prozent – abhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers – ist beträchtlich. Etwas weniger ausgeprägt, aber immer noch deutlich, ist die Differenz zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern. Von denen, die gewerkschaftlich organisiert sind, profitieren 66 Prozent, von den anderen nur 51 Prozent.

Die fehlende Geltung von Tarifverträgen ist sicher auch dafür verantwortlich, dass in Ostdeutschland nur 40 Prozent der Beschäftigten eine Sonderzahlung zum Jahresende bekommen. Im Westen sind die Arbeitnehmer mit 56 Prozent deutlich im Vorteil.

Gender Gap auch beim Weihnachtsgeld

Nicht ganz so groß wie beim geschlechtsspezifischen Lohnunterschied allgemein (21 Prozent) fällt der Gender Gap beim Weihnachtsgeld aus: Immerhin haben aber auch hier die Männer mit 56 Prozent die Nase vorn vor Arbeitnehmerinnen mit 50 Prozent.

Auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses spielt eine Rolle: Jeder zweite Leiharbeiter bekommt Weihnachtsgeld, bei befristet Beschäftigten sind es 45 Prozent und bei unbefristeten Verträgen 55 Prozent der Arbeitnehmer. Vollzeit liegt mit 55 Prozent vor Teilzeit mit 49 Prozent.

Branchenunterschiede

In den meisten Branchen sind Jahressonderzahlungen tariflich verankert – in der Regel als fester Prozentsatz des monatlichen Gehalts.

Sonderzahlungen von 100 Prozent – wie im Bundesrahmentarifvertrag für Apotheken – gibt es zum Beispiel in der Süßwaren- und in der Kautschukindustrie, in der Energieversorgung, bei der Deutschen Bahn und im Bankgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie sind es sogar 110 Prozent. Weniger gibt es im Einzelhandel mit 50-63 Prozent. Landwirtschaft und Gaststätten- und Hotelgewerbe zahlen nur  niedrige bis mittlere dreistellige Festbeträge als Weihnachtsgeld.

Die Unterschiede zwischen den tariflichen Zahlungen in Ost und West sind oft bereits abgebaut. Schlechter als im Westen sieht es beispielsweise noch in der ostdeutschen Textilindustrie aus (60 Prozent gegenüber 100 Prozent), aber auch im öffentlichen Dienst (45-68 Prozent versus 60-90 Prozent).

sjo

Quelle: WSI-Tarifarchiv, 4.11.2015

 

Tarifbindung lohnt sich

Ein Kommentar von Tanja Kratt

Der Wettbewerb um schlaue Köpfe ist in vollem Gange. Attraktive Arbeitsbedingungen und Arbeitseinkommen spielen dabei eine zentrale Rolle. Eine Branche, die tariflich gut aufgestellt ist – sei es durch hohe Organisationsgrade von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag – hat die Nase vorn, wenn sie auch noch interessante Tätigkeitsprofile bieten kann. Letzteres tun die Apotheken, auch wenn es mit den Aufstiegschancen oft hapert. Aber die Tarifbindung könnte ganz allgemein und vor allem im Osten (Sachsen!) besser sein. Eine Signal- und Leuchtturmfunktion kann nur von Flächentarifverträgen ausgehen und nicht von der im Arbeitsvertrag zugesagten übertariflichen Vergütung der einen oder anderen Apotheke.

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