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09. April 2020

Stellungnahme des BPhD: Herausforderungen und Lösungsansätze für das Pharmaziestudium in der Pandemiezeit

Während sich in der Bevölkerung und unter den Studierenden der Pharmazie und Medizin eine Welle der Solidarität in Gang setzt, um die Versorgung der Menschen im Land sicherzustellen, geraten derweil auch die Studierenden der Pharmazie in ihrem Studium in Bedrängnis und versuchen bestmöglich mit der aktuellen Situation umzugehen.

Akut sind besonders diejenigen betroffen, die sich derzeit im Praktischen Jahr, in der Prüfungsphase des zweiten Staatsexamens oder der Famulatur befinden. Aber auch die Universitätsausbildung steht gerade im Zusammenhang mit Laborpraktika vor enormen Herausforderungen.
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) sieht es als zwingend notwendig an, Regelungen zu schaffen, um die durch Einschränkungen während des Praktischen Jahres und des Studiums entstandenen und noch entstehenden Nachteile für den Studienfortschritt auszugleichen. „Eine Verzögerung der Staatsexamensprüfungen stellt auch für das Gesundheitssystem ein Risiko dar“, erklärt Ilias Essaida, Beauftragter für Gesundheitspolitik. „Es braucht jetzt bundeseinheitliche Beschlüsse, damit endlich Klarheit für die Studierenden geschaffen und einen Schaden für die Gesundheitsversorgung abgewendet werden kann.“

Die Mitglieder des BPhD haben daher auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eine Sonderpositionierung beschlossen. In einer umfangreichen Stellungnahme sprechen sich die Pharmaziestudierenden für eine temporäre Änderung der Approbationsordnung für den Zeitraum der Pandemie aus.

Damit eine derartige „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ zügig und ohne Zustimmung des Bundesrates durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassen werden kann, bedarf es einer Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Eine entsprechende Ergänzung für § 5 des Infektionsschutzgesetzes  sowie einen möglichen Entwurf für die Zusatzverordnung hat der BPhD als Teil seiner Stellungnahme ausgearbeitet.

Um die Nachteile, die konsekutiv durch die bestehenden Beeinträchtigungen der kontinuierlichen Ausbildung pharmazeutischen Fachpersonals entstünden, bestmöglich abzumildern, sind jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich. Die Studierenden richten sich deshalb mit einzelnen Forderungen auch gezielt an die Landesprüfungsämter sowie die Apothekerkammern und bitten um das Mitwirken aller Zuständigen. Beispielsweise sollen die Seminare des Praktikumbegleitenden Unterrichtes alternativ digital angeboten werden.

Zur vollständigen Stellungnahme
 

Pressemeldung des BPhD e.V. vom 7.4.2020

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