12. Mai 2024
Der Sommer naht: So sollte die Apothekenleitung auf Temperatur-Extreme reagieren
Der Frühling hat sich schon streckenweise von seiner schönsten Seite gezeigt. Extreme Temperaturen im Sommer gelten zumindest als recht wahrscheinlich. Welche Folgen Hitze am Arbeitsplatz hat, zeigt unter anderem der DAK-Gesundheitsreport 2024.
Im Auftrag der DAK hat das IGES-Institut die Daten 2,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten ausgewertet und mehr als 7.000 Beschäftigte befragt. Die Auswertung zeigt, dass Hitze 3,0 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark im Job beeinträchtigt. Bei Erwerbstätigen über 50 Jahren erleben 29 Prozent eine starke Belastung und bei Personen in dieser Altersgruppe mit einer chronischen körperlichen Erkrankung waren es 35 Prozent.
Alles in allem gab jeder zweite Befragte (53 Prozent) an, bei Hitze nicht so produktiv zu sein wie bei normalen Temperaturen. Viele nannten Konzentrationsschwäche (42 Prozent) als größtes Problem; 13 Prozent sind laut eigenen Angaben aggressiver gegenüber Kundinnen und Kunden. Gesundheitliche Folgen wie Abgeschlagenheit, Schlafprobleme, Kreislaufbeschwerden und Kopfschmerzen belasten sie stark. Das Risiko von Krankheit und. Arbeitsunfähigkeit steigt.
Sind viele Betriebe schlecht auf Hitzewellen vorbereitet?
Die Befragung zeigt auch, dass manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wohl den Kopf in den Sand stecken: 28 Prozent aller Teilnehmenden gaben an, ihr Betrieb sei wohl nicht ausreichend auf Hitzeperioden vorbereitet. Drei von vier Interviewten berichten jedoch, sie könnten Fenster am Arbeitsplatz verdunkeln und bekämen Getränke angeboten. Maßnahmen wie Homeoffice, eine Anpassung der Arbeitszeit oder gar eine mittägliche Siesta sind eher selten.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Apotheken
Doch welchen Rahmen stecken Gesetze oder Verordnungen ab? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schreibt: „Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.“
Details sind in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur vom Juni 2010 zu finden:
- Temperaturen bis +30°C: Wenn die Außenlufttemperatur über +26°C liegt und geeigneter Sonnenschutz bereits verwendet wird, soll der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ergreifen.
- Temperaturen bis +35°C: Wirksame Maßnahmen müssen vom Arbeitgeber ergriffen werden.
- Temperaturen über 35°C: Der Raum ist für Arbeiten ungeeignet.
Die Apothekenbetriebsordnung schützt Arzneimittel – und auch Angestellte
Deutlich klarer sind die Regelungen für Medikamente. Apotheken müssen „eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25°C“ ermöglichen, heißt es in § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Höhere Temperaturen sind für Medikamente und damit indirekt auch für Menschen im Handverkauf nicht zulässig. So können auch Mitarbeitende argumentieren, falls die Apothekenleitung sich sträubt, Maßnahmen zu ergreifen.
Dresscode in der Apotheke
Unabhängig davon ist luftige Kleidung angesagt – doch wo liegen die Grenzen? Ein Blick auf das Arbeitsrecht: Urlaubsklamotten im Job rechtfertigen keine Kündigung (Arbeitsgericht Frankfurt am Main Az. 9 Ca 1687/01). Vielmehr müssen Chefin oder Chef konkret auflisten, was sie stört – oder welche Kleidung sie sich am Arbeitsplatz wünschen.
Vorgaben aus Sicht der Corporate Identity gelten auch bei Gluthitze, soweit keine Gesundheitsgefährdung entsteht. Wer im Labor oder in der Rezeptur arbeitet, benötigt geeignete Schutzkleidung.
Michael van den Heuvel
Quellen
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