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12. Mai 2023

Sozialwahl 2023: Mitmachen lohnt sich. Wer darf wählen? Und wer wird gewählt?

Noch bis 31. Mai können Bürgerinnen und Bürger an der Sozialwahl teilnehmen. Meist ist die Wahlbeteiligung gering; zuletzt lag sie bei 30 Prozent. Was viele nicht wissen: Wer Veränderungen im Gesundheitssystem möchte, sollte sich beteiligen.

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Wahl für das Europaparlament die drittgrößte Wahl in Deutschland. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund oder an eine der folgenden Krankenkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben: TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk.

Auch Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, dürfen abstimmen. Arbeitgebende haben hingegen kein Wahlrecht.

Wer steht zur Wahl?

Wählerinnen und Wähler entscheiden per Briefwahl, wer sie in den Selbstverwaltungs-Gremien der Deutschen Rentenversicherung Bund und der fünf großen Krankenkassen künftig vertreten wird. Die Anzahl der Vertretenden richtet sich dabei nach der Größe der Versicherung.

Zur Wahl stehen keine politischen Parteien, sondern verschiedene Listen. Informationen dazu finden Sie online. Neu ist: Mindestens 40 Prozent der zur Wahl Aufgestellten sollen Frauen sein. Bei den fünf großen Krankenkassen ist es auch erstmals möglich, Delegierte der Selbstverwaltung online zu wählen.

Warum sollten Sie an der Sozialwahl teilnehmen?

Die Vertreterinnen und Vertreter sind in den Verwaltungsräten dieser Versicherungen tätig; sie – und damit indirekt die Versicherten – haben ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen.

Dazu gehören beispielsweise die Höhe von Beiträgen oder die Wahl des Vorstands – dies geht nur mit Zustimmung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Außerdem kommen viele Anregungen von den Vertretenden, etwa zu neuen Reha-Maßnahmen für Patientinnen und Patienten mit Long-COVID. Alles in allem ist die Sozialwahl ein wichtiges Instrument zur Mitbestimmung der Versicherten.

Nicht alle Versicherten dürfen sich beteiligen

Dennoch hat das Verfahren seine Schwächen. Bei vielen Krankenkassen, etwa bei den AOKen und den BKKen, sprechen sich Arbeitnehmerverbände, Gewerkschaften und andere Gruppierungen in einer Friedenswahl darüber ab, wer in der Selbstverwaltung sitzen soll. Das gilt auch für die 16 regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung mit ihrer jeweils eigenen Verwaltungsstruktur.

Michael van den Heuvel

Quellen

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