01. Oktober 2021
Aktuelle Corona-Regeln für Apothekenteams: Darauf sollte die Filialleitung achten
In Corona-Zeiten ändern sich ständig Regelungen zum Infektionsschutz. ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen informierte Filialleiterinnen und Filialleiter bei einem Live-Webinar über die wichtigsten Aspekte.
Ab 11. Oktober wird es keinen Anspruch mehr auf kostenlose Corona-Schnelltests geben. Viele Apotheken haben ihre Testzentren bereits geschlossen oder planen dies. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aber nach wie vor verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten“, sagt Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung. Das gelte für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen. „Kosten dafür trägt die Apothekenleitung“, so Hansen.
Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz
Für Angestellte gebe es weder die Pflicht, sich impfen oder testen zu lassen, noch den Status ihren Vorgesetzten mitzuteilen, sagt Hansen. Bei vollständig geimpften Teams könnten zwar Maßnahmen zum Arbeitsschutz gelockert werden, etwa die Maskenpflicht im Backoffice. Doch der Umgang mit Ungeimpften sei schwierig. Hansen: „Filialleitungen haben nur einen schmalen Pfad zwischen Aufklärung, Diskriminierung und dem Schutz anderer Beschäftigter im Team.“ Eine Impfpflicht gebe es bekanntlich nicht.
Was tun bei positiven Tests?
Fallen Schnelltests positiv aus, was mitunter auch an Fehlern liegen kann, folgt der zuverlässigere PCR-Test. Weitere Anordnungen erteilt das jeweilige Gesundheitsamt, etwa die Pflicht, in häuslicher Quarantäne zu bleiben. Tätigkeiten im Homeoffice gehören bei Apothekenangestellten eher zur Ausnahme. Möglich sind digitale Rezeptkontrollen, Abrechnungen oder das Online-Marketing.
Keine Entschädigung für Ungeimpfte ab 1. November
Hansen weist darauf hin, dass Entschädigungen für den Verdienstausfall laut Infektionsschutzgesetz bei Ungeimpften spätestens ab 1. November 2021 entfallen. Einige Bundesländer, etwa Baden-Württemberg (seit 15. September), das Saarland (seit 27. September) oder Rheinland-Pfalz (seit 1. Oktober), haben diese Maßnahme bereits umgesetzt.
Die Juristin warnt ausdrücklich davor, eine Infektion zu verschweigen und trotzdem zur Arbeit zu kommen: „Das könnte unter Umständen eine Körperverletzung sein oder bei Schließung der Apotheke sogar Schadenersatz-Forderungen nach sich ziehen.“
Augen auf beim Herbsturlaub
Für die bevorstehenden Herbst- oder Winterferien gab Hansen ebenfalls Tipps. Bei Urlaub im Ausland seien vorab die Einreiseregelungen zu beachten. Bei der Rückreise aus Hochrisikogebieten müssten Geimpfte beziehungsweise Genesene nicht in Quarantäne. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten gilt aber für alle eine 14-tägige Quarantäne.
Das nächste Live-Webinar aus dieser Reihe findet am 24. November von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr statt: weiter zur Anmeldung.
Bitte beachten Sie aber auch unsere Online-Fortbildung „Fokus Filialleitung“ am 30. Oktober 2021.
Michael van den Heuvel
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