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16. März 2023

Energiepreispauschale für Studierende: Antragstellung ab sofort – hohe technische Hürden

Im September 2022 hatte die Bundesregierung angekündigt, Studierende an Hochschulen und Fachschüler:innen mit einmalig 200 Euro zu unterstützen. Nach mehr als fünf Monaten werden die Pläne spruchreif: Die Antragsstellung ist online möglich. 

Rund 38 Prozent aller Studierenden in Deutschland waren im Jahr 2021 armutsgefährdet, berichtet das Statistische Bundesamt (1). Als Schwellenwert für Armutsgefährdung gilt, dass einer Person weniger als 60 Prozent des mittleren Netto-Haushaltseinkommens zur Verfügung steht. In Deutschland lag diese Armutsrisikogrenze für eine alleinlebende Person bei 1.251 Euro netto im Monat (Stand 2021).

Schon vor der Energiekrise konnten 38,5 Prozent aller Studierenden unerwartete größere Ausgaben nicht aus eigener Kraft stemmen. Erhöhungen des BAföG-Höchstsatzes zum Wintersemester 2022/23 hätte die Inflation vollständig aufgefressen, schreibt Ralf Richter. Er ist Leiter der Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung (2).

Genau da soll das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung ansetzen. Sie will durch eine einmalige Leistung unerwartet hohe Kosten wie Nachzahlungen bei Strom oder Wasser abpuffern. Diese fällt allerdings um 100 Euro niedriger als bei Berufstätigen und Rentnern aus.

Wer kann die Energiepreispauschale beantragen?

Grundlage der Förderung ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG; 3). Darin hat die Regierung festgelegt, wer finanzielle Unterstützung bekommt. Zentrale Voraussetzungen sind, dass Studierende zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

(Berufs-)Fachschülerinnen und -Fachschüler müssen ebenfalls zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet gewesen sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sie erhalten die Förderung nur bei Bildungsgängen mit mindestens zweijährigem, berufsqualifizierendem Abschluss. Berechtigt sind auch Bildungsgänge, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

Hohe Hürden bei der Antragsstellung

Auf einer eigens eingerichteten Website (4) informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), wie die Antragstellung abläuft. 

     

  • Seit 15. März 2023 erhalten Fachschülerinnen, -schüler und Studierende von ihrer Bildungseinrichtung einen persönlichen Zugangscode.
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  • Sie müssen die sogenannte BundID einrichten: ein Nutzerkonto, um sich für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen zu identifizieren. Dies wiederum geht nur mit einem Ausweisdokument mit Online-Funktion und mit einem NFC-fähigen Smartphone. Ist die Onlinefunktion des Ausweises nicht aktiv, kann dies etwa beim Bürgerbüro geändert werden. Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, NFC), kurz NFC, ist ein Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen, hier zum Einlesen des Ausweises mit der AusweisApp2. Das geht beispielsweise ab dem iPhone 6. Alternativ kann man sich auch mit seinem ELSTER-Zertifikat anmelden, soweit vorhanden.
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  • Für den Antrag selbst ist eine Kontoverbindung (IBAN) anzugeben.
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  • Schülerinnen, Schüler und Studierende erhalten eine Information per E-Mail, sobald ihr Antrag bewilligt worden ist.
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Studierende unter Generalverdacht?

Kritik an dem Prozedere kommt von der Datenschutzkonferenz. „Für eine bereits im Vorfeld – vor Antragstellung – erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten an die zuständige Stelle und Erhebung seitens dieser Stelle fehlt es an einer tauglichen Rechtsgrundlage“, heißt es in einer Bewertung. „Anhaltspunkte dafür, dass die Studierenden zu Recht unter einen Generalverdacht zu stellen seien, sie würden versuchen, rechtswidrig die Energiepreispauschale mehrfach von verschiedenen Ländern erhalten, können wir nicht erkennen.“ Alternative Verfahren würden jedoch zu großem Zeitverzug führen.

ADEXA-Bundesvorstand Andreas May kommentiert: „Das Geld kommt für eine besonders armutsgefährdete Gruppe sehr spät und dann nur nach hohem Aufwand. Das finde ich demotivierend für junge Leute, die die Gesellschaft als Berufsnachwuchs so dringend braucht.“

Michael van den Heuvel

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N066 vom 16. November 2022
  2. Ralf Richter: Armutsrisiko Studium. Hans-Böckler-Stiftung
  3. Studierenden-Energiepreispauschalengesetz
  4. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Portal zur Energiepreispauschale

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