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12. Dezember 2022

Ab Januar 2023 gilt in Sachsen ein Tarifvertrag

V. l.: Andreas May (ADEXA-Bundesvorstand), Tanja Kratt (ADEXA-Bundesvorstand und Leiterin der Tarifkommission), Dr. Reinhard Groß (Stellv. SAV-Vorsitzender und Leiter der Tarifkommission) und Dr. Sebastian Michael (SAV, Verhandlungsführer) bei der Unterschrift des neuen Tarifvertrages für den Kammerbezirk Sachsen am 12. Dezember 2022 in Hamburg (Foto sjo/ADEXA)

Die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes e. V. (SAV) und der Apothekengewerkschaft ADEXA haben am 12. Dezember 2022 einen Rahmentarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag für die öffentlichen Apotheken im Kammerbezirk Sachsen unterzeichnet. Beide Verträge treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Dazu Tanja Kratt, Leiterin der ADEXA-Tarifkommission: „Es ist ein großer Erfolg, dass wir künftig wieder Tarifverträge im ganzen Bundesgebiet haben. Die sächsischen ADEXA-Mitglieder haben lange auf diesen Augenblick gehofft und gewartet. Und obwohl die Verhandlungen aufgrund der Pandemie länger als geplant gedauert haben: Der Abschluss in Sachsen setzt jetzt auch Maßstäbe für die anderen Tarifbereiche.“

Dr. Sebastian Michael, Verhandlungsführer für den SAV, berichtet: „Es gab für die neuen Tarifverträge ein einstimmiges Votum in der Mitgliederversammlung. Das werte ich als Zeichen, dass wir zusammen mit ADEXA ein zukunftsfähiges Verhandlungsergebnis erzielt haben, mit dem wir auch ein Werkzeug gegen den Fachkräftemangel in Sachsen in der Hand halten.“

Der neu geschaffene Rahmentarifvertrag für Sachsen orientiert sich zwar an vielen Stellen an den bereits geltenden Rahmenverträgen (BRTV und RTV Nordrhein). „Er unterscheidet sich aber durch eine innovative Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung“, betont Michael. „Auch werden Berufsanfänger innerhalb der ersten Jahre kontinuierliche Gehaltssteigerungen erfahren, da wir vor allem jungen Kolleginnen und Kollegen einen zusätzlichen Anreiz für die Arbeit in der öffentlichen Apotheke bieten wollen“, so Michael.

Der Stellvertretende SAV-Vorsitzende und Leiter der Tarifkommission, Dr. Reinhard Groß, ergänzt: „Neu – im Gegensatz zu den bereits geltenden Tarifverträgen – sind auch Vereinbarungen zur Rufbereitschaft und zur Tätigkeit von zwei Mitarbeitenden im Notdienst.“ Außerdem wurden Regelungen getroffen, die Engagement und besondere Leistungen im Berufsalltag auch entlohnen. 

Urlaub wird in Höhe von 34 Tagen gewährt. Dazu kommt ein weiterer Urlaubstag nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Zum Gehaltstarif erläutert Kratt: „Der Vertrag für 2023 hat eine Laufzeit bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2024 ist bereits ein weiterer Tarifvertrag mit einer Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart.“ Die Gehaltstabellen sehen kontinuierliche Steigerungen bis zum sechsten Berufsjahr vor. Auch die Filialleitungen sind im Gehaltstarif berücksichtigt worden. „Wichtig war der ADEXA-Tarifkommission, dass die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag, wonach Notdienste abgegolten sind, wenn das Gehalt mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, im Tarifvertrag für Sachsen nicht enthalten ist.“

ADEXA-Bundesvorstand Andreas May kommentiert: „Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung einen wichtigen Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes darstellt. Und auch, dass die Tarifverträge Sicherheit für beide Seiten – Beschäftigte und Arbeitgeber – bieten und damit auch helfen, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen.“

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung von ADEXA und SAV vom 12.12.22022

Den Gehaltstarifvertrag für Sachsen, den Rahmentarifvertrag (RTV Sachsen) sowie die Tarifverträge für Fort- und Weiterbildung (TV FBWB) und Leistungsorientierte Bezahlung (TV LOB) finden Sie hier: weiter

 

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