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10. Januar 2022

Arbeitsschutz: Masken und Tragezeiten. Empfehlungen von Expertengremien

Bund und Länder haben wegen der Omikron-Variante zahlreiche Maßnahmen für Verbraucher verschärft. Bei der ADEXA-Rechtsberatung häufen sich Anfragen, worauf Apothekenangestellte achten sollten. Ein Überblick: 

Aufgabe der Apothekenleitung ist, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für alle Betriebsstätten zu erarbeiten. Die Sieben-Tage-Inzidenzen bei SARS-CoV-2-Infektionen schwanken von Kreis zu Kreis gewaltig. Das kann zu unterschiedlich rigiden Maßnahmen führen, je nach individueller Situation. Den Rahmen setzen Dokumente der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und weiterer Institutionen.

Welche Masken sind empfehlenswert? 

Die BAuA rät in Zusammenhang mit COVID-19 zu FFP2-, bei hoher Belastung zu FFP3-Masken, jeweils ohne Ausatemventil (Quelle). Medizinische Masken sind nicht die erste Wahl; sie können bei kürzerer Tätigkeit oder in gut gelüfteten Räumen eingesetzt werden. 

Wie erkennt man zugelassene FFP2-Masken?

Die Flut an Masken ist groß; so manches Produkt wurde während der Pandemie wieder zurückgerufen, was zu einer gewissen Unsicherheit geführt hat. Laut BAuA sollten folgende Kennzeichnungen auf der Maske zu finden sein (Quelle): 

     

  • Name oder Warenzeichen des Herstellers oder Lieferanten
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  • Typ-identische Kennzeichnung
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  • Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Norm (EN 149:2001)
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  • Maskenklasse mit eventuellen Zusatzinformationen (z.B.: FFP2)
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  • CE-Kennzeichnung und Kennnummer der notifizierten Stelle 
  •  

Wie lange sind Masken unter Arbeitsschutz-Aspekten zu tragen? 

„Die Belastung beim Tragen von FFP-Masken entsteht durch den Atemwiderstand beim Ein- und Ausatmen, der zu einer erhöhten Atemarbeit und zu einer Beanspruchung der Atmung und des Herz-Kreislauf-Systems führt“, schreibt die BAuA (Quelle). 

Bei der Bewertung der Belastung und der daraus folgenden Beanspruchung seien weitere Faktoren zu berücksichtigen, nämlich die Arbeitsschwere, klimatische Bedingungen, weitere Schutzausrüstung, räumliche Verhältnisse, Art, Dauer und Häufigkeit der Arbeitsaufgabe und personenbezogene Faktorenm (Quelle). Daraus leitet die BAuA als Rat ab: „Zur Reduktion einer möglichen Beanspruchung sind Pausen oder Erholungszeiten vorzusehen, in denen keine Maske getragen wird. Die Erholungszeit schließt andere Tätigkeiten mit einer leichten körperlichen Arbeit nicht aus.“ 

Empfehlung zu Tragezeiten, Erholungsdauer und nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken sind in der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ nachzulesen (Quelle). Die Autorinnen und Autoren nennen beispielsweise für eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil 75 Minuten als Tragedauer, gefolgt von einer 30-minütigen Erholungszeit. Diese Angaben beziehen sich auf eine mittlere Arbeitsschwere bei Raumtemperatur und auf Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen. Wird nur leichte körperliche Arbeit verrichtet, können Tragezeiten um den Faktor 1,5 verlängert werden, was zu mehr als 100 Minuten bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil führt. „Dabei ist stets zu beachten, dass es sich um Anhaltswerte handelt, bei denen je nach Lage vor Ort auch abgewichen werden kann“, erklärt die BAuA. „Ziel ist es, die Maske tragende Person ausreichend zu schützen und zugleich eine Überbeanspruchung auszuschließen.“ 

Dürfen Schwangere Schutzmasken tragen?

FFP2- und FFP3-Masken sind in den meisten Fällen auch für Schwangere geeignet (Quelle). „Die Festlegung von konkreten Tragezeiten und Tragepausen erfordert eine tätigkeitsorientierte Gefährdungsbeurteilung“: Darauf weist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hin. Die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere ist aber weitaus komplexer, denn hier sollte das generelle Risiko durch SARS-CoV-2 als Biostoff der Risikogruppe 3 berücksichtigt werden (Quelle 1, Quelle 2).  

Michael van den Heuvel

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