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27. März 2024

Arbeitsverträge werden digital: Änderung des Nachweisgesetzes geplant

Nach langem Ringen plant die Regierung, Arbeitsverträge auch in digitaler Form zu legitimieren. Damit werden Vertragsabschlüsse per E-Mail möglich.

Lange hat sich der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dagegen gewehrt – doch jetzt macht die Koalition Nägel mit Köpfen. Bald müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeitsverträge nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeitende zur Unterschrift aushändigen. Eine geplante Ergänzung im Bürokratieentlastungsgesetz sieht vor, diese auch in digitaler Form abzuschließen.

Zwar wollte Heil die digitale Übermittlung ermöglichen, bestand jedoch darauf, dass eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist. Diese Technik ist jedoch weder bei Arbeitgebenden noch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weit verbreitet und würde zusätzlichen Aufwand bedeuten, um sie zu nutzen. Jetzt hat sich die Ampel auf einfachere technische Rahmenbedingungen verständigt.

„Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält“, schreibt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in einer Erklärung. Das bedeutet: Perspektivisch können beide Seiten einen Arbeitsvertrag per E-Mail abschließen. Verpflichtend ist das aber nicht. Fordern Angestellte in spe die Form auf Papier, soll es weiter beim gewohnten Prozedere bleiben.

Das Gesetz muss im Bundestag und Bundesrat noch abschließend beraten und beschlossen werden; ADEXA wird sich des Themas weiter annehmen.

Michael van den Heuvel

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