27. Januar 2020
Benedikt Bühler im Petitionsausschuss: "Versender wollen nicht beraten"
Vor voller Besuchertribüne begründete der Pharmaziestudent Benedikt Bühler in einer einstündigen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine Petition für ein Versandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Ein wichtiges Argument: Ausländische Versandhändler im deutsch-niederländischen Grenzgebiet würden weder von den holländischen Behörden noch von der deutschen Aufsicht kontrolliert. Was müsse passieren, damit sich die deutsche Politik für diese Sicherheitslücke interessiere?
Die Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigte, dass Bühler und seine über 400.000 Mitunterzeichner einen Nerv getroffen haben. Spahn führte für die Regierung im Wesentlichen die bekannten Argumente aus, warum aus seiner Sicht die Gleichpreisigkeit durch ein Boniverbot im Sozialgesetzbuch das "mildere" und damit europarechtlich aussichtsreichere Mittel sei.
Das große Interesse von Pharmazeut*innen aus dem ganzen Bundesgebiet und viel Berufsnachwuchs zeigte, dass die ABDA mit der mangelnden Unterstützung von Bühler einen Kurs fährt, den viele Apotheker und auch Standesvertreter nicht verstehen.
ADEXA-Vorstand Andreas May, der zusammen mit der Berliner ADEXA-Beirätin Ingrid Heberle bei der Anhörung anwesend war, kommentierte: "Die Apothekengewerkschaft hat Bühlers Petition unterstützt. Daher war es mir wichtig, auch hier bei der Anhörung für ADEXA und die Apothekenangestellten Flagge zu zeigen."
Übrigens erwähnte Spahn bei den Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch PTA, die durch das PTA-Reformgesetz mehr Beratungskompetenzen bekämen. An der korrekten Berufsbezeichnung scheiterte der Minister leider ebenso, wie er an einer wirklich nachhaltigen Reform der PTA-Ausbildung gescheitert ist.
Sigrid Joachimsthaler
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