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24. August 2020

Corona-Kinderbonus ab September: Wer kann wann damit rechnen?

Im September startet die Auszahlung der ersten Tranche vom Kinderbonus. Jede Familie erhält pro kindergeldberechtigtem Kind insgesamt 300 Euro.  Damit sollen Belastungen durch die Corona-Pandemie abgemildert werden. Die Regierung erhofft sich außerdem einen Konjunkturimpuls.

Mit insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro rechnet das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) für diese coronabedingte Finanzspritze. Sie soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen. Deshalb wird der Kinderbonus auch nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen wie dem Kinderzuschlag und Wohngeld verrechnet.

Anders ist es bei der Steuer: Hier wird die Bonuszahlung auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Eltern mit hohen Einkommen machen daher unterm Strich kein oder nur ein geringeres Plus. Das BMFSFJ rechnet damit, dass bei ca. 80 Prozent der Familien die Entlastung vollumfänglich ankommt.

Wer profitiert?

Der Kinderbonus soll für rund 18 Millionen Kinder ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind im Jahr 2020 für mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.

Muss man einen Antrag stellen?

Wenn Sie Kindergeld erhalten, ist im Regelfall kein gesonderter Antrag nötig. Die Kindergeldkassen zahlen den Kinderbonus dann automatisch aus.

Wenn Sie in den nächsten Monaten des Jahres 2020 ein Kind bekommen, reicht ebenfalls der normale Kindergeldantrag aus.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in zwei Raten (200 Euro und 100 Euro). Das hat mit bestimmten Regelungen für den Kindesunterhalt und den Unterhaltsvorschuss zu tun.

Für Kinder, für die im September Anspruch auf Kindergeld besteht, wird die erste Rate von 200 Euro im September ausgezahlt und die zweite Rate von 100 Euro im Oktober.

Der genaue Auszahlungstermin im September ist von der Endziffer der jeweiligen Kindergeldnummer abhängig, die man den Unterlagen der Familienkasse entnehmen kann: 

Endziffer 0        7. September

Endziffer 1        8. September

Endziffer 2        9. September

Endziffer 3        10. September

Endziffer 4        11. September

Endziffer 5        14. September

Endziffer 6        16. September

Endziffer 7        18. September

Endziffer 8        21. September

Endziffer 9        22. September

Bei Kindern, bei denen zwar nicht für den September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, aber für mindestens einen anderen Monat in diesem Jahr (s. o.), erfolgt die Auszahlung nicht vor September, aber unter Umständen zu anderen Zeitpunkten ebenfalls in zwei Raten.

Was ist mit Alleinerziehenden?

Den Kinderbonus erhält jeweils der Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt. Es erfolgt dabei keine Anrechnung auf einen etwaigen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Weitere Infos zum Thema Unterhalt auf der Website des Familienministeriums.

sjo

Quelle: BMFSFJ, Fragen und Antworten zum Kinderbonus, Stand 31.7.2020

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