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16. Januar 2015

Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten - Teil 3: Rückkehrrecht auf Vollzeit

Es gibt Phasen im Leben, da ist es sinnvoll, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Wer jedoch dauerhaft auf niedrigem Niveau bleibt oder bleiben muss, hat schlechte Karten. Die Regierung hat daher ein Rückkehrrecht auf Vollzeit im Koalitionsvertrag  verankert. Auch Gewerkschaften fordern diesen Anspruch für Arbeitnehmer.

„Die Arbeitswelt muss sich viel stärker auf das Leben einstellen“, mahnte die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Elke Hannack auf einer familienpolitischen Tagung im Dezember. In die eine Richtung – sprich Teilzeitangebote und entsprechende gesetzliche Ansprüche – haben sich Unternehmen und Politik schon länger bewegt. Aber der Weg zurück zur Vollzeit ist noch nicht genauso gut ausgebaut. Daher sind Teilzeitstellen und Minijobs gerade für viele Frauen eine Einbahnstraße: Aufstiegsmöglichkeiten – so überhaupt vorhanden – gehen verloren, das Einkommen ist niedrig und die Rentenansprüche sind oft zum Heulen.

Die große Koalition hat sich zwar ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit auf die Fahnen geschrieben. Doch liegt bisher kein Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor.  Außerdem steht zu befürchten, dass dieses auf Betriebe mit mehr als fünfzehn Beschäftigten begrenzt wird. So ist es auch bisher beim Teilzeit- und Befristungsgesetz. In kleinen Betrieben seien Arbeitnehmer in einer schwachen Position, kritisierte daher Hannack. Das gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (siehe DAZ 1/2, S. 73) und beim Kündigungsschutz.

Minijobs sind nichts für die Dauer

Mit der Ausweitung von Minijobs wollte die Politik erklärtermaßen für Frauen, Langzeitarbeitslose u. a. den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Doch viele Menschen – und zwar gerade Frauen – bleiben dauerhaft in den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen hängen. Die Tatsache, dass seit 2013 Minijobber einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen müssen, ist da nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung. Zumal es immer noch die Möglichkeit gibt, sich von dieser Versicherungspflicht zu befreien.

Experten und Teilnehmer der Tagung waren sich daher einig, es sei ein wichtiges familienpolitisches Ziel, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit umzuwandeln. Dies Thema müsse auch den Männern am Herzen liegen, so Hannack. Bisher sei es viel zu oft noch so, dass der gutsituierte Facharbeiter Vollzeit arbeite und seine Frau einen Minijob lediglich wegen der Selbstbestätigung und sozialer Kontakte ausübe.

Familienministerin Manuela Schwesig betonte aber, es gehe dabei nicht darum, die Menschen „zu bekehren“. Vielmehr wolle sie denjenigen Paaren Unterstützung anbieten, die ein ausgewogeneres Verhältnis von Beruf und Familienarbeit anstreben. Allerdings müsse die Politik auch ehrlich sein und „den Frauen sagen, die sich für das Einverdienermodell entscheiden, was passiert, wenn die Beziehung scheitert.“

Frauenquote schafft Vorbilder – hoffentlich

Durch die im Dezember verabschiedete Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen erhofft sich Schwesig, dass berufstätige Frauen mit Familie in Spitzenpositionen in der Öffentlichkeit stärker präsent werden und damit als Vorbild dienen. Allerdings gibt die Ministerin – vermutlich aus eigener Erfahrung –  auch zu, dass man den Spagat zwischen Familie und Beruf nicht völlig auflösen könne. Dies zu behaupten sei „eine Lebenslüge“.

Laut Hannack wollen Unternehmen zwar mehr Frauen, aber nicht in Führungspositionen. In dieser Hinsicht seien sie nicht moderner geworden. Dabei sei Vereinbarkeit ein Wettbewerbsvorteil. Vielleicht gilt dies noch nicht in der Beziehung zum Kunden, aber zumindest beim Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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