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25. September 2022

Minijob: Was ändert sich ab Oktober?

Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Grenze auf 520 Euro, also um 70 Euro im Monat. Künftig wird sie sich dann dynamisch am gesetzlichen Mindestlohn orientieren: Sobald dieser weiter steigt, wird auch das Limit für die geringfügige Beschäftigung angehoben.

Wer im Minijob beschäftigt ist und den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro erhält, der kann zehn Stunden pro Woche arbeiten. „Beschäftigte bleiben im 520-Euro-Limit, wenn sie maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten“, so Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von 12 Euro, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.“

Übrigens: Steuerfreie Zuschläge oder Zuschläge für Feiertags- oder Nachtarbeit zählen laut BVL bei der Verdienstgrenze nicht mit.

ADEXA-Mitglieder, die einen Minijob haben, können sich bei Fragen an die ADEXA-Rechtsberatung wenden, betont die Leiterin der gewerkschaftlichen Rechtsberatung, Minou Hansen. Neben dem Thema Arbeitszeit geht es hier oft auch um den Urlaubsanspruch sowie die Gehaltsfortzahlung an Feiertagen und bei Krankheit.

Darfs auch mal etwas mehr sein?

Die Jahresobergrenze für Minijobber ist auf 6.240 Euro gestiegen (= 12 mal 520 Euro). Doch gerade in der Vorweihnachtszeit kann es passieren, dass Minijobber mehr als 520 Euro im Monat verdienen. „Das ist kein Problem, wenn insgesamt im Arbeitsjahr im Schnitt die Verdienstgrenze für Minijobs eingehalten wird,“ erläutert Jana Bauer.

Ein Beispiel: Eine Pharmaziestudierende jobbt ab Oktober 2022 ein Jahr lang für monatlich 400 Euro. Dann kann sie einige Monate auch mehr verdienen, weil sie die Grenze von 6.240 Euro noch nicht ausgeschöpft hat.

„Sogar, wenn die Minijobberin normalerweise 520 Euro im Monat erhält, ist noch Spielraum über die 6.240-Euro-Jahresgrenze hinaus drin“, erklärt Bauer die neuen Regeln. „Muss sie etwa wegen Mehrarbeit einspringen, kann sie maximal zwei Monate im Jahr jeweils 1.040 Euro verdienen […]. So sind ausnahmsweise im Jahr 7.280 Euro Verdienst möglich.“

Diese 1.040-Euro-Monatsgrenze ist neu, so der BVL. Ein Beispiel für solch eine zulässige unvorhersehbare Überschreitung wäre Mehrarbeit, weil eine Kollegin krankheitsbedingt ausfällt.

Muss der Minijob-Verdienst in der Steuererklärung angeben werden?

Nein, sagt Jana Bauer. Der Verdienst aus einem Minijob werde in der Regel pauschal versteuert und müsse deshalb nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden.

Hilfe bei der Einkommensteuererklärung bieten Lohnsteuerhilfevereine. Dort können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Die Steuerprofis prüfen auch den Einkommensteuerbescheid. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (www.bvl-verband.de). Ein Pluspunkt für ADEXA-Mitglieder: Sie können bei den meisten Mitgliedsvereinen ohne die Aufnahmegebühr Mitglied werden.

Quelle: Pressemeldung des BVL vom 19.9.2022; Haufe.de

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