News

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>

18. November 2022

Nur jede(r) zweite Beschäftigte erhält Weihnachtsgeld: Zahlung ist bei Tarifbindung deutlich häufiger

Gerade in Zeiten steigender Preise und hoher Energiekosten ist das Weihnachtsgeld für Angestellte wichtiger denn je. In Betrieben mit Tarifbindung erhalten doppelt so viele Beschäftigte Weihnachtsgeld, verglichen mit Firmen ohne Tarifbindung.

Jahr für Jahr analysiert die Hans-Böckler-Stiftung Daten aus dem Portal Lohnspiegel.de. In die aktuelle, nicht repräsentative Veröffentlichung flossen Angaben von 63.464 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Sie haben zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Oktober 2022 Fragen zum Weihnachtsgeld beantwortet. Die wichtigsten Ergebnisse:

Tarifbindung bleibt ein wichtiger Faktor

Insgesamt 54 Prozent aller Teilnehmenden der Befragung erhielten ein Weihnachtsgeld – aber mit deutlichen Unterschieden. Bei Tarifbindung waren es 79 Prozent, ohne Tarifbindung nur 42 Prozent.

Weiterhin Ost-West-Gefälle

Die Forschenden fanden unabhängig von der Tarifbindung auch regionale Unterschiede. In den westlichen Bundesländern bekamen bekommen 56 Prozent der Befragten ein Weihnachtsgeld, in den östlichen Bundesländern nur 43 Prozent.

Gender-Unterscheide gering, aber noch vorhanden

Noch ein Blick auf Gender-spezifische Effekte. Zumindest beim Thema Weihnachtsgeld hat sich die Schere etwas geschlossen. Nachweisbar ist die Lücke dennoch: 55 Prozent der befragten Männer, aber nur 52 Prozent der befragten Frauen erhielten diese Zahlung.

Branchenspezifische Effekte

Verschiedene Wirtschaftszweige zahlen unterschiedlich viel Weihnachtsgeld. An der Spitze stehen Druckereien und Betriebe, die Papier verarbeiten – mit durchschnittlich 95 Prozent eines Monatsentgelts. Im Versicherungsgewerbe sind es durchschnittlich 80 Prozent, im Einzelhandel (West) 62,5 Prozent und in der Metallindustrie (West) zwischen 25 und 55 Prozent.

Michael van den Heuvel

 

Tarifbindung lohnt sich

Ein Kommentar von ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt

Die Auswertung des Lohnspiegels zeigt einmal mehr: Tarifbindung lohnt sich – und in schwierigen Zeiten, wie wir sie gerade erleben, noch viel mehr. Zwar sind, wie Sie wissen, die Rahmenbedingungen in öffentlichen Apotheken anders als in der Befragung. Kolleginnen und Kollegen erhalten eine tarifliche Sonderzahlung.

Auch in unserer Branche gilt: Die tarifliche Sonderzahlung bekommen Kolleginnen und Kollegen mit Tarifbindung häufiger als ohne, und zwar als volles 13. Tarifgehalt. Kürzungen auf bis zu 50 Prozent sind nur bei nachweislich schlechter wirtschaftlicher Lage der Apotheke möglich.

Tanja Kratt

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>