14. Oktober 2019
Sozial ausgewogen die Pflegebedürftigkeit absichern: Kommentar von ADEXA-Vorstand Tanja Kratt
Nicht nur die Renten sind unsicher – in Abwandlung von Norbert Blüms bekanntem Zitat. Auch die Pflegeversicherung stößt klar an ihre Grenzen. Menschen werden älter, und die Pflegebedürftigkeit steigt. Auch hier brauchen wir Lösungen.
Zurzeit befindet sich das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Damit sollen Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die in einem Heim versorgt werden, finanziell entlastet werden sollen. Auf das Einkommen der Töchter oder Söhne, die Hilfe zur Pflege erhalten, soll dann erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden.
Auf längere Sicht erscheint aber eine Pflegevollversicherung die bessere Lösung zu sein. Heinz Rothgang und Dominik Domhoff zeigen mit ihrem Forschungsprojekt klar, dass ein „Weiter wie gehabt“ nicht funktioniert. Entweder die Patientin beziehungsweise der Patient hat Geld für die eigene Pflege, Zuschüsse der Familie mit inbegriffen. Oder die Sozialversicherung muss eingreifen. Dafür wurde sie aber ursprünglich nicht konzipiert.
Aus Sicht von ADEXA sind höhere Beiträge zur Pflegeversicherung unvermeidbar – das Zuschussmodell stößt an seine Grenzen. Hier muss aber sichergestellt werden, dass die Ausgaben sozial gerecht verteilt werden: nicht nur zwischen Arbeitgebern und Angestellten, sondern auch abhängig vom Einkommen der Arbeitnehmer. Diese Voraussetzungen würden von einer sozialen Bürgerversicherung erfüllt, wie die Forscher herausfanden. Was noch dafür spricht: Zumindest laut der Simulation wären die Beiträge mit zusätzlichen 65 Euro pro Jahr langfristig stabil.
Die Studie kann keine sozialpolitische Planung ersetzen. Sie zeigt aber: Auch bei der Pflegeversicherung wären sozial ausgewogene Modelle möglich – wenn die Bereitschaft da ist.
Tanja Kratt
ADEXA-Vorstand
Quelle: Angehörigen-Entlastungsgesetz, Regierungs- und Referentenentwurf: https://bit.ly/2ViotmB
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