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04. Januar 2022

Steuertipps für Apothekenangestellte: Was hat sich zum Jahreswechsel geändert?

Auch das neue Steuerjahr 2022 bringt wieder einige Besonderheiten mit sich. Die wichtigsten Regelungen für alle Apothekenangestellten im Überblick. ADEXA-Mitglieder profitieren von einer Kooperation mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL). 

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag soll die finanzielle Lebensgrundlage absichern; auf diese Summe wird keine Lohnsteuer fällig. Die Bundesregierung hat den Wert für das Jahr 2022 für Alleinstehende um 240 Euro auf 9.984 Euro und für Ehepaare um 480 Euro auf 19.968 Euro angehoben.

Höhere Sachbezüge 

Für die Apothekenleitung dürfte interessant sein, dass sie Angestellten Sachbezüge, etwa Fahrkarten oder Gutscheine, bis zur Höhe von 50 Euro pro Monat steuerfrei aushändigen kann. In 2021 lag die Obergrenze noch bei 44 Euro. 

Corona-Prämie noch bis Ende März 

Eine weitere Möglichkeit ist, soweit noch nicht geschehen, Apothekenangestellte steuerfrei mit Corona-Prämien zu unterstützen. Der maximal mögliche Beitrag zwischen 1. März 2020 und 31. März 2022 liegt bei 1.500 Euro. Durch die verlängerte Frist sollen mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Unterstützung profitieren, so die Hoffnung der Bundesregierung.

Altersvorsorge

Das Steuerrecht sieht auch eine Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge bis zu einem regelmäßig neu festgelegten Höchstbetrag vor. Das gilt für Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in die Rürup-Rente oder in Versorgungswerke der Apothekerschaft.  

Die Berechnung für Sonderausgaben erfolgt mehrstufig; pro Jahr erhöht sich der abzugsfähige Anteil. In der Steuererklärung für 2021 berücksichtigt das Finanzamt 92 Prozent, also maximal 23.724 Euro für Alleinstehende und 47.448 Euro für Paare. Im Jahr 2022 steigt der Wert auf 94 Prozent. Alleinstehende können jetzt maximal 24.101 Euro geltend machen. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es bis zu 48.202 Euro.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2022 brutto 9,82 Euro. Diese Anhebung wurde bereits im November 2020 von der ehemaligen Regierung beschlossen und beruht auf einem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.

Die neue Regierung will den Mindestlohn in diesem Jahr zügig auf zwölf Euro erhöhen. Künftige Erhöhungen würden danach wieder von der Kommission empfohlen, in der neben dem Vorsitzenden je drei stimmberechtigte Mitglieder für die Arbeitnehmerseite und die Arbeitgeberseite aus dem Kreis der Sozialpartner und zwei beratende Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht ehrenamtlich tätig sind. 

Homeoffice-Pauschale

Zwar haben nur die wenigsten Apothekenangestellten die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Dennoch gab – und gibt – es seit Beginn der Pandemie immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die zu Hause für die Apotheke tätig werden. Sie profitieren davon, dass die Bundesregierung ihre ursprünglich nur zwischen 2020 und 2021 geplante Homeoffice-Regelung verlängert. Auch in 2022 können Mitarbeitende pro Arbeitstag bis zu fünf Euro steuerlich geltend machen, und das für maximal 120 Arbeitstage. Der Betrag wird jedoch nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt.

Michael van den Heuvel

Quelle

Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., https://www.bvl-verband.de/

Gut zu wissen

Steuerlich gut unterstützt: ADEXA hat mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) einen Kooperationsvertrag zugunsten der ADEXA-Mitglieder abgeschlossen.

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeorganisationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft. Lohnsteuerhilfevereine dürfen die überwiegende Mehrzahl aller Beschäftigten und Rentner beraten und unterstützen.

Im BVL sind bundesweit über 300 Lohnsteuerhilfevereine mit rund 8.000 Beratungsstellen zusammengeschlossen. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Rahmen des Kooperationsvertrages von ADEXA und BVL interessieren, finden Sie die Beratungsstellen in Ihrer Region auf der Website www.bvl-verband.de. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre ADEXA-Mitgliedsnummer an; dadurch entfällt bei den meisten Vereinen die einmalige Aufnahmegebühr.

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