News

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>

10. August 2017

Wahlprüfsteine (IV): Gewerkschaften und Mitbestimmung - Parteipositionen zur Bundestagswahl

Bereits zum vierten Mal hat ADEXA die Programme aller Parteien mit realistischer Chance auf einen Platz im Bundestag ausgewertet und Fragen unter dem Blickwinkel von Arbeitnehmern gestellt. Lesen Sie im vierten Teil, welche Bedeutung die Parteien künftig Gewerkschaften und Betriebsräten einräumen.  

Seit Mitte 2015 sorgt das Tarifeinheitsgesetz für Kontroversen in Deutschland. Es sieht vor, dass bei unterschiedlichen Tarifverträgen im gleichen Betrieb nur Regelungen der mitgliederstärksten Gewerkschaft zum Zuge kommen. Gewerkschaften und Opposition kritisieren entsprechende Regelungen. Außerdem sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Wir wollten wissen, welche Schwerpunkte die Parteien im Bereich der Tarifhoheit von Gewerkschaften und der Mitbestimmung von Arbeitnehmern setzen. Ihre Antworten:

CDU/CSU: Mitbestimmung neuen Gegebenheiten anpassen

„Seitdem unter Konrad Adenauer das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt wurde, haben Arbeitnehmer das Recht, in persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten in ihrem Betrieb mitzubestimmen“, schreibt die Union. „Wir wollen, dass sich Arbeitnehmer in Deutschland auch in der digitalen Arbeitswelt auf die Mitbestimmung verlassen können und dass möglichst viele Beschäftigte durch Betriebsräte vertreten werden.“ Auf dieser Grundlage planen Christdemokraten und Christsoziale, die Mitbestimmung – wo nötig – an neuen Anforderungen der zukünftigen Arbeitswelt anzupassen.

SPD: Plädoyer für starke Gewerkschaften und für Tarifverträge

Sozialdemokraten planen einen „Pakt für anständige Löhne und für eine stärkere Tarifbindung“. Sie sehen starke Gewerkschaften und eine hohe Tarifbindung als Voraussetzung für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen.  

„Tarifgebundenen Betrieben geben wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Betrieben ohne Tarifbindung“, schreiben sie im Programm. „Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen werden wir weiter verbessern und die Voraussetzungen präzisieren.“ Um die Rechte von Angestellten zu stärken, kann sich die SPD auch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften vorstellen. Sie sieht durch Digitalisierungsstrategien vieler Unternehmen weitere Herausforderungen auf Arbeitnehmer zukommen, die vor allem durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu regeln wären. Dabei wünscht sich die Partei auch, Mitspracherechte von Betriebsräten bei der Einführung von IT-Systemen und Software zu stärken.

Als größeres Problem bewerten SPD-Experten, dass es viele Firmen ohne betriebliche Mitbestimmung gibt. Sie empfehlen ein umfangreiches Maßnahmenpaket – inklusive vereinfachtem Wahlverfahren, erweitertem Kündigungsschutz und Schwerpunktstaatsanwaltschaften, sollten Arbeitgeber Betriebsräte einschränken. 

FDP: System der Betriebsräte reformieren 

Auch die FDP hat neue Konzepte vorzuweisen. „Wir Freien Demokraten wollen das System der Betriebsräte reformieren“, heißt es auf Anfrage. „Wir wollen das Quorum zur Einrichtung eines Betriebsrats auf 25 Prozent der Mitarbeitenden festlegen.“ Bei der Wahl von Betriebsräten müsse es mehr Demokratie geben, etwa Online-Wahlen, Listenwahl mit Personenanteil, Kumulieren und Panaschieren. Die Aktualität der Mitbestimmungsthemen sei ebenfalls zu überprüfen – etwa mit Blick auf die technologische Weiterentwicklung in der Arbeitswelt. 

Die Linke: Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrecht einräumen 

In ihrem Wahlprogramm setzt sich die Linke nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen ein. „Auch die Mitbestimmung von Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen wollen wir ausbauen, sodass Betriebsräte beispielsweise auch über die Personalausstattung und über wirtschaftliche Fragen mitbestimmen können.“ 

Bündnis 90 / Die Grünen: „Update“ für die betriebliche Mitbestimmung 

Zum Thema Tarifbindung äußern sich die Grünen ebenfalls. Tarifverträge sollen leichter allgemeinverbindlich werden und für alle Betriebe einer Branche gelten. Gleichzeitig wünscht sich die Partei starke Betriebsräte. „Wir wollen sie besser schützen, ihre Mitbestimmungsrechte ausbauen und den Schwellenwert für die paritätische Unternehmensmitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte absenken. Denn Partizipation und Demokratie sind auch im Wirtschaftsleben wichtig.“ Angesichts der digitalen Arbeitswelt brauche die Mitbestimmung jedoch „ein Update“: „Wenn durch Vertrauensarbeitszeit ständig Mehrarbeit entsteht, sollen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht über die Arbeitsmenge bekommen.“  

AfD: Betriebsrat und Gewerkschaften keine zentralen Themen

Die Alternative für Deutschland (AfD) äußert sich in ihrem Programm nicht detailliert zur künftigen Bedeutung von Gewerkschaften oder Betriebsräten. 

Keine Wahlempfehlung

Mit den Beiträgen zur Bundestagswahl analysiert ADEXA Programme unter dem Blickwinkel von Angestellten. Eine Wahlempfehlung gibt die Apothekengewerkschaft nicht ab.

Michael van den Heuvel

Weitere Wahlprüfsteine und Wahlprogramme finden Sie hier

 

Gut zu wissen: Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

§ 5 Tarifvertragsgesetz

(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Die Allgemeinverbindlicherklärung erscheint in der Regel im öffentlichen Interesse geboten, wenn

1. der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat oder

2. die Absicherung der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung eine Allgemeinverbindlicherklärung verlangt.

 

 

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>