Für wen gilt der Anspruch? Was ist mit Nicht-ADEXA-Mitgliedern bzw. Mitgliedern, deren Chef nicht im ADA ist?
Ein automatischer Anspruch besteht nur für ADEXA-Mitglieder, deren Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) ist. Andernfalls muss sich zumindest aus dem Arbeitsvertrag eine Bezugnahme auf den Bundesrahmentarifvertrag ergeben. Für MitarbeiterInnen, die nicht Mitglied bei ADEXA sind, kann sich ein Anspruch lediglich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Ich werde übertariflich bezahlt – habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitgeber-Beitrag und -Zuschuss?
Bei übertariflichem Gehalt besteht der Anspruch auf den Arbeitgeber-Beitrag und Arbeitgeber-Zuschuss auch!
Ich habe zurzeit nur einen 450-Euro-Job in der Apotheke. Habe ich trotzdem Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag?
Ja, wenn es sich um das einzige Arbeitsverhältnis handelt. 450-Euro-Stellen sind abgesehen von den Sozialabgaben als ganz normale Arbeitsverhältnisse zu bewerten.
Welche Ansprüche habe ich, wenn meine Arbeitszeiten stark schwanken (Urlaubs- und Krankheitsvertretung)?
Bei wechselnden Arbeitszeiten gilt der Jahresdurchschnitt. Wie in einem solchen Fall in der Praxis verfahren werden soll, muss im Einzelfall geklärt werden.
Kann man den Arbeitgeberbeitrag auch ausgezahlt bekommen?
Nach § 2 Abs. 5 Satz 2 des Tarifvertrages von ADEXA und ADA zur betrieblichen Altersvorsorge können sich Mitarbeiter/innen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf Wunsch den laufenden Arbeitgeberbeitrag mit dem Gehalt auszahlen lassen.
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, einen bestimmten Betrag in die Entgeltumwandlung zu stecken?
Nein, das darf er nicht. Ob und in welcher Höhe Sie Entgeltumwandlung betreiben, ist Ihre Sache.
Kann meine Chefin meinen Wunsch nach Entgeltumwandlung ablehnen?
Nein, das darf sie nicht. Ihre Arbeitgeberin muss jedoch nicht den von Ihnen gewünschten Anbieter und Vertrag akzeptieren. Allerdings sollten Sie auch nicht einem Vertrag mit schlechteren Konditionen als denen der ApothekenRente zustimmen oder Bedingungen, die für Sie ungünstig sind (z. B. zum Auszahlungszeitpunkt, zur Rentengarantiezeit etc.).
Ich habe bereits einen Vertrag zur Entgeltumwandlung. Soll ich den kündigen, um den neuen Anspruch wahrzunehmen?
Nein, eine Kündigung von Altverträgen ist ganz selten im Sinne des Arbeitnehmers, denn die Garantiezinsen älterer Verträge, die für die spätere Rentenzahlung entscheidend sind, sind in der Regel besser als bei Neuabschlüssen. Ob der bestehende Vertrag aufgestockt werden sollte oder ein zusätzlicher Vertrag ratsam ist, klären Sie am besten mit der/dem Beraterin Ihres Vertrauens. Die FrauenFinanzGruppe in Hamburg vermittelt Ihnen dazu gerne Berater/innen in Ihrer Region.
Was ist, wenn ich mich in fünf Jahren als Apotheker/in selbständig machen will?
Dann kann der Vertrag privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Die erworbenen Ansprüche bleiben in jedem Fall bestehen.
Kann der Vertrag ohne zusätzliche Kosten beim Arbeitsplatzwechsel „mitgenommen werden“?
Ja! Wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls die ApothekenRente anbietet, kann er neuer Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Der Vertrag verändert sich dadurch nicht. Führt der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über einen anderen Anbieter durch, kann der bestehende ApothekenRenten-Vertrag zum neuen Anbieter portiert werden, d. h. das angesparte Kapital wird kostenfrei in einen neuen Vertrag ohne Abschlusskosten übertragen.
Können Familienangehörige die Rente erben?
Ja, die Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder) können nach dem Tod des Arbeitnehmers in der vereinbarten Rentengarantiezeit die Rente weiter beziehen (Standard ApothekenRente: zehn Jahre, Verlängerung bei Vertragsabschluss möglich). Auch bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird die Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt (ApothekenRente: Beitragsrückgewähr, das heißt eingezahlte Beiträge zzgl. Überschüsse). Achtung: Hier können die Angebote von Versicherern sehr unterschiedlich sein, was sehr große Abweichungen bei der voraussichtlichen Gesamtrente ausmachen kann!
Was ist, wenn ich arbeitslos werde oder den Beitrag aus anderen Gründen nicht mehr zahlen kann?
Die Beiträge zur Gehaltsumwandlung lassen sich reduzieren und der Vertrag lässt sich auch ganz beitragsfrei stellen.
Man sollte aber möglichst realisierbare Beträge abschließen und sie nach Möglichkeit eher aufstocken, wenn es finanziell drin ist. Allerdings ist eine Erhöhung dann nicht mehr machbar, wenn sich zwischenzeitlich der Tarif verändert hat (beispielsweise Veränderung des Garantiezinses). In dem Fall lässt sich jedoch unproblematisch ein zweiter Vertrag abschließen.
Gibt es Ratenzahlungszuschläge bei kleinen monatlichen Beiträgen?
Der Rahmenvertrag (ApothekenRente) ist auf Basis von Monatsbeiträgen kalkuliert. Es gibt also keine Ratenzahlungszuschläge.
Ist der Vertrag „gezillmert“? Wandern die Zahlungen also zunächst vollständig in die Taschen der Versicherung und werden erst spätere Zahlungen dem Rentenkonto gutgeschrieben?
Die Abschlusskosten sind stark reduziert und werden auf fünf Jahre verteilt. Es werden also vom ersten Jahr an Zahlungen dem Rentenvertrag gutgeschrieben!
Die Kostenverteilung für alle bAV-Produkte ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt: § 169 (3) VVG - Rückkaufswert und Verteilung der Abschlusskosten.
Kann das Geld auch in das Versorgungswerk der Apothekerkammer gesteckt werden?
Nein, das geht nicht. Es handelt sich bei der tariflichen Regelung um den Anspruch auf Abschluss und Teilfinanzierung einer privaten Rentenversicherung. Die – ohnehin schon bestehenden Pflichtversicherungen (Apothekerversorgung oder gesetzlichen Rente) sind damit nicht gemeint.
Kann eine Riester-Rente unter Umständen sinnvoller sein als die ApothekenRente?
Die FrauenFinanzGruppe prüft bei jeder Anfrage individuell, ob gegebenenfalls eine Riesterförderung höher ausfallen würde.
Ist eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die Einbindung von Berufsunfähigkeitsversicherungen war nicht Intention der Tarifpartner. Mit dem Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge soll ein Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von MitarbeiterInnen in Apotheken geleistet werden. Eine Kombination aus Direkt- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann zu wesentlich schlechteren Konditionen als mit der ApothekenRente führen. Auch wird damit die zu erwartende Rente erheblich geschmälert.
Sind die Beiträge und die Leistungen steuer- und sozialabgabefrei?
Bei der Einzahlung sind insgesamt bis zu 220 Euro pro Monat für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei. Bei der Auszahlung sind sowohl die monatliche Rente als auch eine Kapitalabfindung einkommenssteuer- und krankenversicherungspflichtig. Maßgeblich ist der Steuersatz bei der Inanspruchnahme als RentnerIn, der dann voraussichtlich niedriger ist als in der "aktiven Zeit.
Stichwort Bankenkrise: Kann ich meine Beiträge verlieren, wenn der Anbieter in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
Keine Sorge vor Bankenpleiten oder Börsencrashs: Alle Leistungen werden vom gesetzlichen Sicherungsfonds garantiert; lediglich eine mögliche Beteiligung an Überschüssen ist unverbindlich.
Was ist, wenn ich länger arbeitslos sein sollte – wird mir das angesparte Geld der betrieblichen Altersvorsorge beim Einkommen angerechnet?
Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge werden generell nicht beim ALG II (Hartz IV) als Einkommen/Vermögen angerechnet.