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17. November 2019

Rentenpläne: Maßnahmen gegen die Altersarmut

Die Koalition hat sich auf eine Grundrente ab 35 Beitragsjahren geeinigt. Betriebsrenten könnten schon 2020 bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlastet werden.

Die Entlastung für Empfänger von Betriebsrenten ist Teil des Grundrenten-Kompromisses von Unions- und SPD-Spitzen. Gesundheitsminister Jens Spahn will den Ausstieg aus der Doppelverbeitragung aber schon ein Jahr früher mit einem separaten Gesetz umsetzen. Geplant ist außerdem, die Arbeitslosenversicherung befristet bis Ende 2022 um 0,1 Prozent auf dann 2,4 Prozent zu senken. Die Vorhaben müssen aber noch ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Betriebsrente: Was ändert sich?

Bisher muss jeder, der mehr als 155,75 Euro Betriebsrente bezieht, auf die gesamte Leistung den vollen Kassenbeitrag von 14,6 Prozent plus Zusatz- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Statt dieser Freigrenze soll es nach Spahns Plänen nun einen Freibetrag von 159 Euro geben, der in jedem Fall beitragsfrei bleibt. Wer zwischen 159 und 318 Euro Betriebsrente bekommt, muss dann unterm Strich nur noch die Hälfte des bisherigen Beitrags zahlen. Aber auch wer mehr bezieht, würde entlastet werden. Die Krankenkassen müssten künftig auf ca. 1,2 Milliarden Euro pro Jahr verzichten.

Dazu ADEXA-Vorstand Tanja Kratt: „Es war überfällig, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Schließlich darf die Leistungen im Rentenalter nicht durch hohe Abgaben wieder „aufgefressen“ werden.“ 

Grundrente: Was ist geplant?

2021 sollen dann diejenigen mehr Geld bekommen, die trotz 35 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr als die Grundsicherung erhalten. Schätzungen besagen, dass von den künftigen Beziehern der Grundrente 80 Prozent Frauen sein werden.

Die Einkommensgrenzen für die Grundrente sollen bei 1.250 Euro für Singles und 1.950 Euro für Paare liegen. Sie werden durch einen Datenaustausch von Finanzamt und Rentenversicherung überprüft. Über die Notwendigkeit einer Bedürftigkeits- bzw. Bedarfsprüfung hatten SPD und Union lange und heftig gestritten. Bei der Mütterrente gibt es diese Prüfung nicht, so dass Frauen hier – unabhängig vom Partnereinkommen – Ansprüche haben. Das ist auch ein Kritikpunkt an dem Grundrenten-Kompromiss.

Tanja Kratt: „Es wäre wünschenswert, wenn wirklich – wie prognostiziert – viele Frauen von der Grundrente profitieren. Denn bei ihnen ist der Nachholbedarf und ist das Armutsrisiko im Alter besonders groß!“

Sigrid Joachimsthaler

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