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06. September 2021

ADEXA zum Vorschlag einer stundenweisen Vertretungsbefugnis für PTA

Der sächsische CDU-Politiker Alexander Krauß hat – als Maßnahme gegen den zunehmenden Mangel an vertretungsberechtigtem Personal – eine stundenweise Vertretungsbefugnis für PTA unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschlagen.

Dass dieser Vorstoß gerade aus Sachsen kam, hängt nicht zuletzt mit den immer stärker sinkenden Zahlen an Pharmazie-Ingenieur:innen (PI) zusammen. Dies macht sich in den östlichen Bundesländern stärker bemerkbar als im Westen. PI dürfen – so wie auch Apothekerassistent:innen – für maximal vier Wochen im Jahr die Apothekenleitung vertreten, wenn keine Vertretung durch approbierte Apotheker:innen möglich ist.

ADEXA-Vorstand Andreas May: „Als Gewerkschaft, die alle Apothekenberufe vertritt, werden wir den Vorschlag von allen Seiten beleuchten und einen Konsens der Berufsgruppen suchen.“

Bei ADEXA befassen sich derzeit die drei Berufsgruppen PTA, Apotheker:innen und PI/Apothekerassistent:innen aufgrund des aktuellen Vorstoßes mit den Fragen, die eine solche begrenzte Vertretungsbefugnis mit sich bringen würde:

Dabei geht es unter anderem um einen maximalen zeitlichen Umfang, um Haftungsfragen sowie um eine gesonderte tarifliche Vergütung, aber auch um die nötigen persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen (wie Berufserfahrung und Weiterbildung; Änderung der Apothekenbetriebsordnung).

Nicht zuletzt muss bedacht werden, welche Auswirkungen solch ein Modell auf die künftige Zahl an Pharmaziestudienplätzen hätte – und auch auf die Verfügbarkeit von PTA, die ja oft ebenfalls gesucht werden (zum Beispiel Ausfall durch die Weiterbildung).

Der ADEXA-Beirat hat auf seiner Sitzung am 29. August 2021 zu diesem Fragenkomplex eine zeitnahe interne Diskussion und Abstimmung empfohlen.

 

 

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