27. November 2020
Anspruch auf höheres Kurzarbeitergeld verlängert: Sonderregelungen gelten bis Ende 2021
Am 27. November gab der Bundesrat grünes Licht für das Beschäftigungssicherungsgesetz: Die pandemiebedingten Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur Weiterbildung gelten über den Jahreswechsel hinaus.
Die Bundesregierung bewertet die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld als Erfolg, um die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzumildern. Deshalb laufen die im März eingeführten Änderungen nicht, wie ursprünglich geplant, Ende 2020 aus, sondern werden bis Ende 2021 verlängert. Bundestag und Bundesrat haben dies bewilligt.
Zahlung von Kurzarbeitergeld
Angestellte erhalten weiterhin das höhere Kurzarbeitergeld, falls der Anspruch bis März 2021 entstanden ist:
- Ab dem 4. Bezugsmonat: 70 % (allgemeiner Leistungssatz) bzw. 77 % (erhöhter Leistungssatz für Beschäftigte mit mindestens einem Kind*)
- Ab dem 7. Bezugsmonat: 80 % (allgemeiner Leistungssatz) bzw. 87 % (erhöhter Leistungssatz*)
*Für den erhöhten Beitragssatz muss auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mind. 0,5 eingetragen sein.
Wie bisher werden Zahlungen aus einen Minijob (450-Euro-Job) nicht angerechnet, sofern die Summe aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, Kurzarbeitergeld und Hinzuverdienst das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt.
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Für Arbeitgeber ist interessant, dass bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden: Angestellte müssen Kenntnisse mit Relevanz für den Arbeitsmarkt erwerben. Solche Trainings sind den Gegebenheiten im Betrieb anzupassen – und nach Möglichkeit abzubrechen oder zu verschieben, falls betriebliche Abläufe dies erfordern.
Durch die Änderungen erhalten Arbeitgeber 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge auch dann zurück, wenn die Zeit zur Qualifizierung weniger als 50 Prozent des Arbeitsausfalls beträgt. Das soll stärkere Anreize für Qualifizierungen schaffen.
mvdh/sjo
Quellen
- Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie: https://bit.ly/2J0DMOL
- Arbeitsagentur: Informationen für Beschäftigte: https://bit.ly/3m3mgrz
- Arbeitsagentur zur Förderung von Weiterbildung: https://bit.ly/33eHc7B
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