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19. März 2020

Arbeitseinsatz während der Corona-Epidemie

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Das mag sich manche (ehemalige) Apothekenangestellte denken, die vielleicht ihr Berufsleben schon abgeschlossen hat und im wohlverdienten Ruhestand ist. Wenn man sieht, wie sehr die Kolleg*innen vor Ort in den Apotheken in Not und überlastet sind, nicht nur weil viel zu tun ist, sondern weil noch dazu Kolleg*innen in Quarantäne oder mit Kinderbetreuung beschäftigt sind, hat die eine oder andere den Impuls, doch noch einmal in der Apotheke einzuspringen. Auch unter den pharmazeutischen Mitarbeiter*innen im ADEXA-Team gibt es durchaus diese Überlegung.

Wer sich den „Held*innen unserer Zeit“ (so Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein) anschließen möchte, tut ein richtig gutes Werk. Danke an dieser Stelle!

Damit man aber auch selbst in dieser Situation gut geschützt ist, gilt es, ein paar Regeln zu beachten:

Wir empfehlen, auch solche spontanen und kurzfristigen Einsätze mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu besiegeln. Da es sich in aller Regel um (zweck)befristete Arbeitsverträge handeln dürfte, müssten diese auch vor Arbeitsantritt unterzeichnet werden, damit die Befristung wirksam ist.
Da es sich nur um eine vorübergehende Beschäftigung handelt, kann der Arbeitsvertrag natürlich knapp gehalten sein. Er sollte aber die wesentlichen Bedingungen wie Stundenzahl, Gehalt und Urlaub, die voraussichtliche Dauer und Kündigungsfristen enthalten. Wir empfehlen, die Geltung des BRTV/RTV Nordrhein zu vereinbaren, da dort alle wesentlichen Regeln enthalten sind. Auch wenn es sich in einer solchen Notfall-Situation merkwürdig anfühlt, über Gehalt zu verhandeln, können wir nicht empfehlen, unter dem Standard zu arbeiten. Haben Sie dabei auch im Blick, dass Sie (hoffentlich) nicht so lange in der Apotheke arbeiten werden, so dass Sie keinen Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung erhalten werden.

Und für alle, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, ist es wichtig, die Hinzuverdienstgrenzen mit dem Versorgungswerk oder der Rentenkasse zu klären!

ADEXA-Mitglieder können selbstverständlich auch kurzfristig ihre Arbeitsverträge von der Rechtsabteilung überprüfen lassen.

Minou Hansen
Rechtsanwältin bei ADEXA

 

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