19. März 2021
Telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen weiter möglich
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert, dürfen Ärzte berufstätige Patient*innen weiterhin telefonisch krankschreiben, wenn eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege vorliegt. Die Regelung wurde bis 30. Juni 2021 verlängert.
Nach telefonischer Rücksprache kann eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu 7 Tage ausgestellt werden, ohne dass die Praxis aufgesucht werden muss. Eine einmalige telefonische Verlängerung um 7 Tage bei fortdauernder Krankheit ist möglich.
Unabhängig von dieser Ausnahmeregelung sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Infizierten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor einem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen, so der G-BA.
mvdh/sjo
Quelle: G-BA verlängert Sonderregeln 18.3.2021
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