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18. August 2023

Nicht konkurrenzfähig! Kommentar zum Fachkräftemangel von ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt

Der Fachkräftemangel hat in letzter Zeit bundes- und branchenweit Bewegung in die Abschlüsse für die tariflichen Ausbildungsvergütungen gebracht. Auch der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns hat das Tarifgefüge insgesamt angehoben. Das ist auch gut und richtig so, doch werden die Erhöhungen aufgrund der hohen Inflation für den Berufsnachwuchs de facto gar nicht spürbar.

Auch im Apothekenbereich hat es Erhöhungen gegeben, die in 16 der 17 Kammerbezirke vor Beginn des Kriegs gegen die Ukraine abgeschlossen wurden und daher die hohe Inflation nicht einkalkuliert haben. Und in Sachsen wurden für 2023 die Zahlen des ADA-Tarifgebiets übernommen; für 2024 ist für Sachsen bereits eine 3-prozentige Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen abgeschlossen.

Es sollte den Arbeitgeberverbänden zu denken geben, dass sie mit den aktuellen tariflichen Vergütungen von unter 800 Euro im ersten PKA-Ausbildungsjahr und auch im PTA-Praktikum in die niedrigste der drei Kategorien fallen, die das WSI-Tarifarchiv in seinen Analysen anführt. So kann man für verantwortungsvolle Gesundheitsberufe im Wettbewerb mit anderen Branchen nicht konkurrenzfähig sein. Geschweige denn Berufsnachwuchs gewinnen, der ambitioniert ist und der öffentlichen Apotheke nicht nach kurzer Zeit den Rücken kehrt.

Auch bei den PhiP ist noch viel Luft nach oben! Dazu schreibt der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) in einem aktuellen Positionspapier:

Der BPhD fordert, die monatliche Ausbildungsvergütung für Pharmazeuten im Praktikum anzuheben. Die Vergütung soll sich in den ersten sechs Monaten mindestens an dem Niveau des jeweils gültigen Mindestlohns orientieren. Für PhiPs, welche länger als sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke ihr Praktikum ableisten, sollte die Vergütung ab dem 7. Monat erhöht werden. Der BPhD fordert PhiPs, welche bereits eine abgeschlossene Ausbildung als pharmazeutisch-technische Angestellte oder pharmazeutische-kaufmännische Angestellte vorweisen können, entsprechend dem Tarif der jeweiligen Berufsklasse zu vergüten. Der BPhD fordert die ADEXA und den ADA auf, die Ausbildungsvergütung in den Gehaltstarifverträgen entsprechend zu erhöhen. 

Wer die Politik von einer angemesseneren Honorierung der Apotheken überzeugen will, braucht nach wie vor gute Argumente und offenbar auch einen langen Atem. Dass sich aber ein Mangel an Auszubildenden – und damit an Fachkräften – auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung drastisch auswirken wird, darf von der Politik nicht billigend in Kauf genommen werden. Und dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr Personal – gerade in Zeiten hoher Inflation – höher entlohnen müssen, muss auch jeder und jedem politisch Verantwortlichen einleuchten.

Tanja Kratt
ADEXA-Bundesvorstand

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